Fahrplanauskunft

Deutschlandticket sozial: alle Informationen im Überblick

Ganz Deutschland in einem Ticket. Mit dem Deutschlandticket sozial können Berechtigte bundesweit mit Bus und Bahn mobil sein – und das für nur 39 Euro im Monat. Damit kostet das Deutschlandticket für Bürgergeld-Empfänger und weitere berechtigte Personen 10 Euro weniger. 

Erfahren Sie hier mehr darüber, wer Anspruch auf das D-Ticket sozial hat, wie und wo Sie das Deutschlandticket sozial beantragen können und was sonst noch wichtig zu wissen ist.



Preisanpassung beim Deutschlandticket sozial

Ab 1. Januar 2025 ändert sich der Preis des Deutschlandtickets auf 48 Euro monatlich.

Was bedeutet das für Sie:

  • Ab 01.01.2025 zahlen Sie monatlich 48 Euro anstelle von 39 Euro.
  • Wenn Sie bereits ein Deutschlandticket sozial haben, wird der neue Preis automatisch berücksichtigt. Sie brauchen nichts tun.
  • Alle anderen Eigenschaften des Deutschlandtickets sozial bleiben unverändert.

Sie sind nur regional unterwegs? Fahren Sie mit den regionalen Tickets für Anspruchsberechtigte: TeutoEmsTicket für den Kreis Gütersloh, WeserWerreTicket für die Kreise Minden-Lübbecke und Herford, Bi-Pass Tickets für Bielefeld und die MobiTickets für den Kreis Lippe.
 

Sozialticket für Deutschland: Die wichtigsten Infos im Überblick

Das Deutschlandticket sozial: 

  • ist ein vergünstigtes Deutschlandticket für Berechtigte.  
  • ist ausschließlich mit Berechtigungsnachweis erhältlich.  
  • kostet 39 Euro im Monat. 
  • wird nur im Abonnement angeboten. 
  • hat keine Mindestvertragslaufzeit.  
  • ist monatlich kündbar. 
  • kann nur bei einem bestimmten Verkehrsunternehmen bestellt werden (abhängig vom Wohnort). 
  • gilt im gesamten öffentlichen Nahverkehr in Deutschland. 

Sie möchten kein Abo abschließen? Sie können weiterhin die regionalen Monatstickets für Berechtigte kaufen, wie das TeutoEmsTicket, WeserWerreTicket oder MobiTicket. Mit den Monatstickets sind Sie in Ihrem Kreis- oder Stadtgebiet unterwegs. Weitere Infos erhalten Sie hier

Deutschlandticket sozial: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Deutschlandticket sozial ist ausschließlich für berechtigte Personen erhältlich. Berechtigt sind Empfänger von: 

  • Arbeitslosengeld II 
  • Bürgergeld 
  • Sozialgeld 
  • Sozialhilfe 
  • Wohngeld 
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII 
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 

Sie sind nicht sicher, ob Sie einen Anspruch auf das Deutschlandticket sozial haben? Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach. 

Wie bekomme ich das Deutschlandticket sozial?

Das Deutschlandticket sozial ist ein Abo und muss bestellt werden. Am Ticketautomaten oder beim Fahrpersonal im Bus kann es nicht gekauft werden. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung führt Sie unkompliziert durch den Bestellprozess.

  • Schritt 1: Beantragen Sie einen Berechtigungsnachweis (Kundenkarte)

    Sie können das Deutschlandticket sozial nur bestellen, wenn Sie einen Berechtigungsnachweis besitzen. Den Berechtigungsnachweis erhalten Sie bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.  

     

    • In den Kreisen Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh und Lippe wird der Berechtigungsnachweis in Form einer Kundenkarte ausgestellt. Mit dieser Kundenkarte können Sie die regionalen Monatstickets für Berechtigte (TeutoEmsTicket, WeserWerreTicket, MobiTicket one / Lippe) wie auch das Deutschlandticket sozial bestellen. Wenn Sie also bereits eine Kundenkarte für den Kauf eines WeserWerreTickets, TeutoEmsTickets oder MobiTickets haben, können Sie direkt diese Kundenkarte für die Bestellung des D-Tickets sozial nutzen. Sie brauchen keine zusätzliche Kundenkarte beantragen. 
    • In der Stadt Bielefeld können Sie das Deutschlandticket sozial bestellen, wenn Sie einen Bielefeld-Pass (Bi-Pass) besitzen oder einen Nachweis darüber, dass Sie laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge beziehen. 
  • Schritt 2: Wählen Sie das passende Verkehrsunternehmen aus
    • Mit der Kundenkarte erhalten Sie das D-Ticket sozial beim Verkehrsunternehmen.
    • Bitte beachten Sie, dass Sie das Ticket nur bei einem bestimmten Verkehrsunternehmen bestellen können. Welches das richtige Unternehmen für Sie ist, ist abhängig von Ihrem Wohnort. Klicken Sie hier, um Ihr zuständiges Unternehmen zu finden.
  • Schritt 3: Wählen Sie Ihren Bestellweg

    Wenn Sie in den Kreisen Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh oder Lippe wohnen, können Sie eine der drei Bestelloptionen wählen:

     

    Wenn Sie in Bielefeld wohnen, können Sie das D-Ticket in den Kundenzentren des Verkehrsunternehmen moBiel oder bei der Stiftung Solidarität bestellen.

  • Schritt 4: Beachten Sie die Bestellfristen
    • Für die Bestellung des Deutschlandtickets sozial gilt eine Bestellfrist: Das D-Ticket sozial muss bis zum 15. eines Monats für den darauffolgenden Monat bestellt werden. 
    • Sie haben die Bestellfrist verpasst? Hier erklären wir Ihnen, was Sie in diesem Fall tun können.
  • Schritt 5: Legen Sie Ihre Kundenkarte vor

    Bei der Bestellung des D-Tickets sozial müssen Sie Ihren Berechtigungsnachweis (Kundenkarte) vorlegen. Je nach gewählter Bestelloption können Sie dies auf einem der folgenden Wege tun: 

    • Per Online-Bestellung: Hier können Sie ein Bild oder PDF-Scan der Kundenkarte direkt online hochladen. 
    • Per Bestellschein: Senden Sie eine Kopie oder einen Scan der Kundenkarte gemeinsam mit dem Bestellschein per Post oder E-Mail. 
    • Vor Ort im Kundenzentrum: Nehmen Sie Ihre Kundenkarte mit ins Kundenzentrum und zeigen Sie sie dort vor. 

     

    Bitte beachten Sie: Das Deutschlandticket sozial gilt nur so lange, wie die Kundenkarte gültig ist. Daher verlängern Sie rechtzeitig die Kundenkarte bei Ihrer Stadt / Gemeinde und reichen Sie diese vor Ablauf der bisherigen Kundenkarte beim zuständigen Verkehrsunternehmen ein. Sonst kann das Deutschlandticket sozial nicht mehr genutzt werden. Erfahren Sie hier mehr dazu.

  • Schritt 6: Versand

    Das Deutschlandticket sozial wird Ihnen als Chipkarte zur Verfügung gestellt. 

    Sie können beim Versand der Chipkarte wählen zwischen: 

    • kostenlosem Versand per Post 
    • Abholung im Kundenzentrum 

     

    Der Versand der Chipkarte erfolgt einmalig in der letzten Woche vor dem Monat, ab dem Ihr D-Ticket sozial gültig ist. Ihre Chipkarte gilt dann so lange wie Ihre Kundenkarte gültig ist oder Sie kündigen.  

  • Schritt 7: Bezahlung
    • Für das Deutschlandticket sozial ist die einzig mögliche Zahlungsart die SEPA-Lastschrift. 
    • Weitere Zahlungsmöglichkeiten gibt es nicht. 
    • Der Preis für das Deutschlandticket sozial in Höhe von 39 Euro wird monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Die Abbuchung erfolgt jeweils am ersten Werktag eines Monats. 
  • Mehr anzeigen

Hier finden Sie das richtige Kundenzentrum

Sie erhalten das Deutschlandticket sozial nur bei bestimmten Kundenzentren. Welches das richtige für Sie ist, ist abhängig davon, in welchem Kreis bzw. in welcher Stadt Sie wohnen. Hier finden Sie eine Übersicht über die Kundenzentren in den Kreisen Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh, Lippe sowie in der Stadt Bielefeld. Wählen Sie Ihren Kreis bzw. Ihre Stadt aus und Ihnen wird das passende Kundenzentrum angezeigt. Werden Ihnen mehrere Kundenzentren angezeigt, können Sie zwischen diesen wählen. 

Stadt Bielefeld

Jahnplatz Nr. 5 – Kundenzentrum der Stadtwerke Bielefeld Gruppe

Kontaktdaten:
Jahnplatz 5
33602 Bielefeld
Fon: 0521 51 15 55
Mail: jp5@stadtwerke-bielefeld.de 
Webseite: www.mobiel.de

Mo-Fr: 09.00-18.00 Uhr
Sa: 10.00-16.00 Uhr

ServiceCenter moBiel

Kontaktdaten:
In der Haltestelle „Jahnplatz“ im Jahnplatztunnel
33602 Bielefeld
Fon: 0521 51 45 45
Mail: ServiceCenter@moBiel.de 
Webseite: www.mobiel.de

Mo-Fr: 07.30-18.00 Uhr
Sa: 08.30-14.00 Uhr

Stiftung Solidarität

Kontaktdaten:
Stiftung Solidarität
Prinzenstraße 1
33602 Bielefeld
Webseite: www.solidarpass.de 

Termin nur nach Vereinbarung möglich

Kreis Gütersloh

Servicezentrum Stadtbus Gütersloh

Kontaktdaten:
ZOB Gütersloh
33330 Gütersloh
Fon: 05241 82 26 95
Mail: stadtbus@stadtwerke-gt.de 
Web: www.stadtbus-gt.de

Bitte beachten Sie: Im Servicezentrum kann das Deutschlandticket sozial nur bestellt, jedoch nicht gegen Zahlung direkt gekauft werden.

Mo-Fr: 07.30 Uhr-18.00 Uhr 
Sa: 08.45 Uhr-12.45 Uhr

Mobilitätsberatung / Abo-Service der OWL Verkehr GmbH in Bielefeld

Kontaktdaten:
Willy-Brandt-Platz 2 (2. Etage)
33602 Bielefeld
Fon: 0521 557 666 0 
Mail: info@owlverkehr.de 
Web: www.TeutoOWL.de 

Mo-Do: 8.00-16.00 Uhr
Fr: 8.00-14.00 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen

Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH in Herford

Kontaktdaten:
Rennstr. 44
32052 Herford
Fon: 05221 99 89 93 9 
Mail: mobiherford@owlverkehr.de 
Web: www.TeutoOWL.de

Mo-Fr: 8.30-12.30 Uhr und 13-17 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen

Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH in Minden

Kontaktdaten:
Lindenstr. 9 (ZOB)
32423 Minden
Fon: 0571 2 68 50
Mail: mobiminden@owlverkehr.de
Web: www.TeutoOWL.de

Mo-Fr: 8.30-12.30 Uhr und 13-17 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen

Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH in Detmold

Kontaktdaten:
Bahnhofstr. 8
32756 Detmold
Fon: 05231 977 681
Mail: mobidetmold@owlverkehr.de 
Web: www.TeutoOWL.de

Mo-Fr: 8.00-18.00 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen 

Kreis Herford

Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH in Herford

Kontaktdaten:
Rennstr. 44
32052 Herford
Fon: 05221 99 89 93 9 
Mail: mobiherford@owlverkehr.de 
Web: www.TeutoOWL.de

Mo-Fr: 8.30-12.30 Uhr und 13-17 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen

Mobilitätsberatung / Abo-Service der OWL Verkehr GmbH in Bielefeld

Kontaktdaten:
Willy-Brandt-Platz 2 (2. Etage)
33602 Bielefeld
Fon: 0521 557 666 0 
Mail: info@owlverkehr.de 
Web: www.TeutoOWL.de 

Mo-Do: 8.00-16.00 Uhr
Fr: 8.00-14.00 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen

Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH in Minden

Kontaktdaten:
Lindenstr. 9 (ZOB)
32423 Minden
Fon: 0571 2 68 50
Mail: mobiminden@owlverkehr.de
Web: www.TeutoOWL.de

Mo-Fr: 8.30-12.30 Uhr und 13-17 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen

Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH in Detmold

Kontaktdaten:
Bahnhofstr. 8
32756 Detmold
Fon: 05231 977 681
Mail: mobidetmold@owlverkehr.de 
Web: www.TeutoOWL.de

Mo-Fr: 8.00-18.00 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen 

Kreis Lippe

InfoThek Mobilitätsberatung im STADTBUS-Zentrum in Lemgo 

Kontaktdaten:
Mittelstr. 131-133
32657 Lemgo
Fon: 05261 6673 950
Mail: kontakt@infothek-lippe.de
Web: www.lippemobil.de

Mo-Do: 08.00-17.00 Uhr 
Fr: 08.00-13.00 Uhr 
Sa, So: geschlossen

Stadtbus-Büro Bad Salzuflen

Kontaktdaten:
Uferstraße 36 – 44
32108 Bad Salzuflen
Fon: 05222 808 340
Mail: stadtbus@stwbs.de
Web: https://www.stwbs.de/

Mo: 08.00-13.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr
Di: 08.00-13.30 Uhr    
Mi: 08.00-13.30 Uhr    
Do: 08.00-13.30 Uhr, 14.00-16.00 Uhr
Fr: 08.00-12.30 Uhr

Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH in Detmold

Kontaktdaten:
Bahnhofstr. 8
32756 Detmold
Fon: 05231 977 681
Mail: mobidetmold@owlverkehr.de 
Web: www.TeutoOWL.de

Mo-Fr: 8.00-18.00 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen 

Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH in Minden

Kontaktdaten:
Lindenstr. 9 (ZOB)
32423 Minden
Fon: 0571 2 68 50
Mail: mobiminden@owlverkehr.de
Web: www.TeutoOWL.de

Mo-Fr: 8.30-12.30 Uhr und 13-17 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen

Mobilitätsberatung / Abo-Service der OWL Verkehr GmbH in Bielefeld

Kontaktdaten:
Willy-Brandt-Platz 2 (2. Etage)
33602 Bielefeld
Fon: 0521 557 666 0 
Mail: info@owlverkehr.de 
Web: www.TeutoOWL.de 

Mo-Do: 8.00-16.00 Uhr
Fr: 8.00-14.00 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen

Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH in Herford

Kontaktdaten:
Rennstr. 44
32052 Herford
Fon: 05221 99 89 93 9 
Mail: mobiherford@owlverkehr.de 
Web: www.TeutoOWL.de

Mo-Fr: 8.30-12.30 Uhr und 13-17 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen

Kreis Minden-Lübbecke

Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH in Minden

Kontaktdaten:
Lindenstr. 9 (ZOB)
32423 Minden
Fon: 0571 2 68 50
Mail: mobiminden@owlverkehr.de
Web: www.TeutoOWL.de

Mo-Fr: 8.30-12.30 Uhr und 13-17 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen

Mobilitätsberatung / Abo-Service der OWL Verkehr GmbH in Bielefeld

Kontaktdaten:
Willy-Brandt-Platz 2 (2. Etage)
33602 Bielefeld
Fon: 0521 557 666 0 
Mail: info@owlverkehr.de 
Web: www.TeutoOWL.de 

Mo-Fr: 8.30-12.30 Uhr und 13-17 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen

Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH in Herford

Kontaktdaten:
Rennstr. 44
32052 Herford
Fon: 05221 99 89 93 9 
Mail: mobiherford@owlverkehr.de
Web: www.TeutoOWL.de

Mo-Fr: 8.30-12.30 Uhr und 13-17 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen

Mobilitätsberatung der OWL Verkehr GmbH in Detmold

Kontaktdaten:
Bahnhofstr. 8
32756 Detmold
Fon: 05231 977 681
Mail: mobidetmold@owlverkehr.de 
Web: www.TeutoOWL.de

Mo-Fr: 8.00-18.00 Uhr
Sa, So, Feiertage: geschlossen 

Nicht vergessen: Berechtigung verlängern

Ihr Berechtigungsnachweis wird Ihnen in Form einer Kundenkarte ausgestellt. Die Kundenkarte können Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Mit der Kundenkarte können Sie das Deutschlandticket sozial bestellen. 

Aufgepasst: Die Kundenkarte muss verlängert werden. 

Die Kundenkarte gilt nur für eine bestimmte Zeit und muss dann verlängert werden. Sonst können Sie Ihr Deutschlandticket sozial nicht mehr nutzen. Denn das D-Ticket sozial ist nur so lange gültig wie Ihre Kundenkarte.  

  • Beantragen Sie daher vor Ablauf der Kundenkarte bei Ihrer Stadt oder Gemeinde eine Verlängerung. 
  • Die neue Kundenkarte reichen Sie rechtzeitig bei dem Verkehrsunternehmen ein, bei dem Sie Ihr Deutschlandticket sozial bestellt haben.  
  • Dies muss vor Ablauf der Kundenkarte geschehen. Nur so ist Ihr D-Ticket sozial weiterhin gültig. 
  • Bitte beachten Sie: In der Regel erhalten Sie keine Erinnerung, dass Ihre Kundenkarte abläuft.

Was passiert, wenn Sie Ihre Kundenkarte nicht verlängern: 

  • Wenn Sie die Kundenkarte nicht rechtzeitig verlängern, dann wird Ihr Deutschlandticket sozial gesperrt und ist somit ungültig. 
  • Fahren Sie mit dem ungültigen Deutschlandticket sozial, müssen Sie bei der Ticketkontrolle einen Betrag von 60 Euro zahlen. 

 

Das kann das Deutschlandticket sozial

Personenanzahl
1

Voraussetzungen zum Kauf

für Berechtigte, nur mit einem Berechtigungsnachweis (Kundenkarte) erhältlich


Fahrtenanzahl
Beliebig viele Fahrten

Geltungsdauer

Gilt ganztägig


Geltungsbereich

Deutschlandweite Nutzung von Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszügen (S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress) in der 2. Klasse. Der Fernverkehr (ICE, IC/EC) und private Anbieter sind ausgeschlossen.


Übertragbarkeit

Nicht übertragbar. Keine Weitergabe an andere Personen möglich.


Mitnahme von Personen

Nicht inbegriffen. Hier sind zusätzliche Tickets erforderlich.


Mitnahme von Fahrrädern

Nicht inbegriffen. Hier ist ein zusätzliches Fahrradticket erforderlich.


1. Klasse Nutzung

Nicht inbegriffen. Hier ist ein zusätzliches Aufpreisticket erforderlich.


Nachtbus

Nicht inbegriffen.


Mindestvertragslaufzeit

Keine Mindestvertragslaufzeit, zum jeweils 10. eines Monats kündbar


Zahlungsweise

Monatliches SEPA-Lastschriftverfahren

Regionale Tickets für Berechtigte

Nicht immer braucht man ein deutschlandweit gültiges Ticket: Die regionalen Monatstickets für Berechtigte sind weiterhin in den Kreisen Gütersloh, Minden-Lübbecke/Herford, Lippe und der Stadt Bielefeld erhältlich.

 

Sie fragen sich, welches der Ticketangebote am besten zu Ihnen passt?
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Unterschiede vor:

Regionale Monatstickets für Berechtigte 

  • gelten in Bussen und Bahnen in einem bestimmten Kreis oder einer Stadt / Gemeinde, z. B. Kreis Lippe oder Stadt Bielefeld 
  • erhältlich im Bus, an Ticketautomaten, in Verkaufsstellen und Kundenzentren, online und per App (Kundenkarte erforderlich) 
  • können bar oder mit Karte bezahlt werden (kein SEPA-Lastschriftverfahren) 
  • gelten für einen Monat 
  • werden als Papierticket oder digitales Ticket ausgegeben 

Deutschlandticket sozial 

  • gilt deutschlandweit für alle Busse und Bahnen 
  • ist ein Abonnement und muss bestellt werden (Kundenkarte erforderlich) 
  • Bezahlung erfolgt über nur das SEPA-Lastschriftverfahren 
  • gilt so lange wie die Berechtigung gültig ist oder Sie kündigen 
  • monatlich kündbar 
  • wird als Chipkarte ausgegeben 

Häufig gestellte Fragen zum Deutschlandticket sozial

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Eigenschaften des Deutschlandtickets sozial

Zu Ihrer Suchanfrage gibt es keine Ergebnisse.

  • Das Deutschlandticket sozial ist ein vergünstigtes Deutschlandticket, das ausschließlich für berechtigte Personen erhältlich ist.

  • Ja, das Deutschlandticket sozial wird ausschließlich im Abo angeboten. Es ist daher nicht am Ticketautomaten oder beim Fahrpersonal im Bus erhältlich. Das Abo ist monatlich kündbar.

  • Berechtigt sind Empfänger von:

    • Arbeitslosengeld II
    • Bürgergeld
    • Sozialgeld
    • Sozialhilfe
    • Wohngeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII
    • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Das Deutschlandticket sozial gilt deutschlandweit in allen Bussen, Stadt-, Straßen-, S- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen (Regionalbahn und Regionalexpress). Im Fernverkehr (ICE, IC, EC) und bei privaten Anbietern (z. B. Flixtrain, Flixbus) gilt das Deutschlandticket sozial nicht.

  • Das Deutschlandticket sozial ist nicht übertragbar. Eine Weitergabe des Tickets an andere Personen ist nicht möglich.

  • Nein, mit dem Deutschlandticket sozial dürfen die Nahverkehrszüge nur in der 2. Klasse genutzt werden. Für die 1. Klasse ist ein zusätzliches Aufpreisticket erforderlich. Eine Übersicht der erhältlichen 1. Klasse Aufpreistickets für Fahrten innerhalb des WestfalenTarifs und Nordrhein-Westfalens finden Sie hier.

  • Eine Mitnahme von Personen ist beim Deutschlandticket sozial nicht inbegriffen. Hierfür sind zusätzliche Tickets notwendig. Eine Übersicht des Ticketangebots im WestfalenTarif gibt es hier. Kinder unter sechs Jahren fahren im Nahverkehr (Busse, Stadt-, S- und U-Bahnen, Regionalbahn, Regionalexpress) generell kostenlos in Begleitung einer Person mit gültigem Ticket. Die Anzahl der mitfahrenden Kinder ist dabei nicht beschränkt.

  • Eine Mitnahme von Fahrrädern ist beim Deutschlandticket sozial nicht inbegriffen. Hierfür ist ein zusätzliches Fahrradticket erforderlich. Im WestfalenTarif sind Fahrradtickets für eine Stadt oder Gemeinde sowie für den gesamten WestfalenTarif-Raum erhältlich. Zudem gibt für die NRW-weite Mitnahme Fahrradticket-Angebote. Weitere Informationen zu diesen Tickets haben wir hier zusammengestellt.

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Deutschlandticket sozial – Start, Verkauf, Preis

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  • In den Kreisen Minden-Lübbecke, Gütersloh, Herford und Lippe ist das Deutschlandticket sozial ab dem 01.02.2024 erhältlich. In der Stadt Bielefeld kann das D-Ticket sozial ab sofort vorbestellt und ab dem 01.02.2024 genutzt werden.

  • Das Deutschlandticket sozial ist ein Abo und kostet 39 Euro im Monat.

  • Das Deutschlandticket sozial kann nur bei bestimmten Verkehrsunternehmen bestellt werden. Welches Verkehrsunternehmen das richtige ist, ist abhängig vom Wohnort. In dieser Übersicht finden Sie Ihr zuständiges Unternehmen.

  • Bitte prüfen Sie, bei welchem Verkehrsunternehmen Sie das Deutschlandticket bestellt haben und wenden Sie sich direkt an das Unternehmen. Wenn Sie Ihr Deutschlandticket bei der OWL Verkehr GmbH bestellt haben und die OWL Verkehr GmbH auch das zuständige Unternehmen für Ihr Deutschlandticket sozial ist, können Sie einfach einen Änderungsantrag stellen. Den Änderungsantrag gibt es hier.

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Bestellung des Deutschlandtickets sozial

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  • Voraussetzung für die Bestellung eines Deutschlandtickets sozial ist, dass eine Anspruchsberechtigung vorliegt. Das Deutschlandticket sozial gilt ausschließlich für einen ausgewählten Berechtigtenkreis. Bei der Bestellung des Tickets muss deshalb ein Berechtigungsnachweis eingereicht werden. Anspruchsberechtigte Personen erhalten den Berechtigungsnachweis bei der Stadt oder Gemeinde, in der sie ihren Wohnsitz haben. In den Kreisen Minden-Lübbecke, Gütersloh, Herford und Lippe wird der Berechtigungsnachweis in Form einer Kundenkarte ausgegeben. In der Stadt Bielefeld kann das Deutschlandticket sozial bestellt werden, wenn anspruchsberechtigte Personen einen Bielefeld-Pass (Bi-Pass) oder einen Nachweis über laufende Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge besitzen.

  • Nein, zum Erwerb des Deutschlandtickets muss ein Abonnement abgeschlossen werden. Dazu ist die Hinterlegung der persönlichen Daten inklusive Zahlungsdaten notwendig.

  • Nein. Das Deutschlandticket sozial ist ausschließlich als Abonnement erhältlich und muss daher bestellt werden. Dafür ist eine Bankverbindung erforderlich, über die der monatliche Betrag für das Ticket abgebucht werden kann.

  • Ja. Ticketinhaber und Kontoinhaber müssen nicht identisch sein. Das SEPA-Mandat kann auch von einer anderen Person erteilt werden. Wenn der Kontoinhaber nicht gleichzeitig der Abonnent ist, haftet dieser mit dem Fahrgast gemeinsam als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Zahlungsverpflichtungen des Abonnenten aus dem Abo-Vertrag.

  • Ja, wie bei anderen Abonnements, muss auch das Deutschlandticket sozial bestellt werden. Die Bestellung muss bis zum 15. eines Monats für den darauffolgenden Monat vorliegen.

  • Wenn Sie in den Kreisen Minden-Lübbecke, Gütersloh, Herford oder Lippe wohnen und die Bestellfrist verpasst haben, bietet Ihnen die OWL Verkehr GmbH die Möglichkeit, trotzdem das Deutschlandticket sozial zu bestellen. Hierfür gelten folgende Schritte:

    • Laden Sie den Bestellschein für das Deutschlandticket sozial auf unserer Webseite herunter und füllen Sie diesen aus.
    • Mit dem Bestellschein gehen Sie in eine der Mobilitätsberatungen in Minden, Bielefeld, Detmold oder Herford.
    • Den Betrag für den ersten Abo-Monat bezahlen Sie sofort vor Ort. Danach erfolgt die Abbuchung per SEPA-Lastschrift.
    • Sie bekommen die Chipkarte des Deutschlandtickets sozial direkt vor Ort ausgehändigt.

    Berechtigte aus Bielefeld wenden sich bitte an das Verkehrsunternehmen moBiel oder an die Stiftung Solidarität.

  • Das Deutschlandticket sozial hat keine Mindestvertragslaufzeit. Es gilt für einen Monat und verlängert sich automatisch, bis es gekündigt wird. Darüber hinaus gilt das Deutschlandticket sozial nur so lange, wie auch die Berechtigung für den Bezug des Tickets gültig ist.

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Deutschlandticket sozial – Ticketausgabe

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  • Das Deutschlandticket sozial wird ausschließlich als Chipkarte ausgegeben.

  • Nein, das Deutschlandticket sozial wird nur als Chipkarte ausgegeben.

  • Die Fahrtberechtigung wird durch das Auslesen der Chipkarte geprüft. Des Weiteren wird ein Ausweisdokument (z. B. Personalausweis) benötigt, um zu prüfen, ob Sie auch der rechtmäßige Inhaber des personengebundenen Tickets sind.

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Deutschlandticket sozial – Kündigung

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  • Wer das Deutschlandticket sozial bei der OWL Verkehr GmbH bestellt hat, kann das Ticket über ein Online-Formular, per Kündigungsmitteilung oder vor Ort in den Mobilitätsberatungen kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich abgegeben werden. Es werden keine mündlichen Kündigungen angenommen. Hier gibt es alle Infos zur Kündigung.

  • Ja. Die Kündigung des Deutschlandtickets sozial muss bis zum 10. eines Monats jeweils zum Monatsende erfolgen.

  • Nein, eine Bearbeitungsgebühr wird bei einer Kündigung nicht erhoben.

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Berechtigungsnachweis (Kundenkarte)

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  • Der Berechtigungsnachweis ist ein Nachweis darüber, dass die betreffende Person berechtigt ist, das Deutschlandticket sozial zu beziehen. Der Nachweis wird von der Stadt oder Gemeinde ausgestellt, in der die Person wohnt. Nur mit dem Berechtigungsnachweis kann das D-Ticket sozial bestellt werden. Der Berechtigungsnachweis wird in den Kreisen Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh und Lippe als Kundenkarte ausgestellt.

    Mit dieser Kundenkarte können Berechtigte sowohl die regionalen Sozialtickets (WeserWerreTicket, TeutoEmsTicket, MobiTicket one/Lippe) als auch das Deutschlandticket sozial bestellen. Wenn Sie bereits eine gültige Kundenkarte besitzen, müssen Sie also keine zusätzliche für die Bestellung des Deutschlandtickets sozial beantragen.

  • Sie erhalten den Berechtigungsnachweis (Kundenkarte) bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen.

  • Ja. Wenn Sie bereits eine Kundenkarte haben, um das WeserWerreTicket, TeutoEmsTicket oder das MobiTicket one/Lippe zu kaufen, können Sie diese Kundenkarte für die Bestellung des Deutschlandtickets sozial nutzen. Es wird keine zusätzliche Kundenkarte benötigt.

  • Ja. Die Kundenkarte gilt nur für eine bestimmte Zeit. Dann muss sie verlängert werden. Sonst kann das D-Ticket sozial nicht mehr genutzt werden. Die Verlängerung der Kundenkarte beantragen Sie bei der Stadt oder Gemeinde. Diese stellt Ihnen eine neue Kundenkarte aus. Die neu ausgestellte Kundenkarte müssen Sie dann vor Ablauf die alten Kundenkarte bei der OWL Verkehr GmbH bzw. beim jeweils zuständigen Verkehrsunternehmen einreichen. Dies geht wie folgt:

    • Upload eines Bildes (jpg, png) oder PDF-Scan von der Kundenkarte direkt auf der folgenden Webseite: https://teutoowl.de/dtsozial/berechtigungsnachweis/.
    • E-Mail: Versand eines Bildes (jpg, png) oder PDF-Scan der Kundenkarte an: info@owlverkehr.de
    • Post: Kopie der neuen Kundenkarte senden an die OWL Verkehr GmbH, Mobilitätsberatung, Willy-Brandt-Platz 2, 33602 Bielefeld
    • Vor Ort: Die neu ausgestellte Kundenkarte kann auch vor Ort in einer der Mobilitätsberatung in Bielefeld, Herford, Minden oder Detmold vorgelegt werden.
  • Wenn Sie die Kundenkarte nicht verlängern und neu einreichen, wird Ihr Deutschlandticket sozial gesperrt. Das Ticket ist damit ungültig. Fahren Sie mit dem ungültigen Deutschlandticket sozial weiter, müssen Sie bei der Ticketkontrolle einen Betrag von 60 Euro zahlen.

  • Bei Wegfall der Bezugsberechtigung müssen Sie das Deutschlandticket sozial beim zuständigen Verkehrsunternehmen kündigen.

  • Nein, bei der Ticketkontrolle muss nur das Deutschlandticket sozial und ggf. ein amtlicher Ausweis vorgezeigt werden. Die Kundenkarte wird nicht benötigt.

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Deutschlandticket sozial – Sonstiges

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  • Den Verlust der Chipkarte melden Sie bitte umgehend dem ausgebenden Unternehmen. Gegen eine Gebühr erhalten Sie dann eine Ersatzchipkarte.

  • Die Fahrt können Sie mithilfe der Fahrplanauskunft planen. Dazu geben Sie Start und Ziel ein, worauf Ihnen verschiedene Fahrtmöglichkeiten angezeigt werden. Diese können Sie anklicken und erhalten darauf Informationen zu den Zwischenhalten, zur Fahrtzeit sowie zu den Abfahrtshaltestellen.

  • Wenn sich Busse, Stadt-, S- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge in Nordrhein-Westfalen um mindestens 20 Minuten verspäten oder ganz ausfallen, greift die Mobilitätsgarantie NRW. Diese Serviceleistung gilt auch für alle, die mit dem Deutschlandticket sozial unterwegs sind.