Fahrplanauskunft

Deutschlandticket sozial

Mit dem Deutschlandticket sozial sind Anspruchsberechtigte bundesweit mit Bus und Bahn mobil – und das für nur 48 Euro im Monat.

Symbol für bestimmte Personengruppen

nur für anspruchsberechtigte Personen

Uhr Symbol von OWL Verkehr

gilt ganztägig

Formular OWL Verkehr für den Ticketkauf

nur im Abonnement erhältlich


Das Ticket auf einen Blick

Anspruchsberechtigte Personen können mit dem Deutschlandticket sozial rund um die Uhr Busse, Stadtbahnen und Nahverkehrszüge in ganz Deutschland nutzen. Das Ticket ist nur als Abo erhältlich. Es kann nicht am Ticketautomaten oder im Bus gekauft werden.


Für die Bestellung des Deutschlandtickets sozial ist ein Berechtigungsnachweis (Kundenkarte) erforderlich. Die Kundenkarte erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.


Sie haben bereits eine Kundenkarte für das TeutoEmsTicket, WeserWerreTicket oder MobiTicket Lippe? Die Kundenkarte gilt auch für die Bestellung des D-Tickets sozial.

Berechtigung

Das Deutschlandticket sozial ist ausschließlich für berechtigte Personen erhältlich. Berechtigt sind Empfänger von:


  • Arbeitslosengeld II
  • Bürgergeld
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Personenanzahl
1






Mitnahme von Personen
Mitnahme von Fahrrädern







Häufig gestellte Fragen

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  • Ja, das Deutschlandticket sozial wird ausschließlich im Abo angeboten. Es ist daher nicht am Ticketautomaten oder beim Fahrpersonal im Bus erhältlich. Das Abo ist monatlich kündbar.

  • Voraussetzung für die Bestellung eines Deutschlandtickets sozial ist, dass eine Anspruchsberechtigung vorliegt. Das Deutschlandticket sozial gilt ausschließlich für einen ausgewählten Berechtigtenkreis. Bei der Bestellung des Tickets muss deshalb ein Berechtigungsnachweis eingereicht werden. Anspruchsberechtigte Personen erhalten den Berechtigungsnachweis bei der Stadt oder Gemeinde, in der sie ihren Wohnsitz haben. In den Kreisen Minden-Lübbecke, Gütersloh, Herford und Lippe wird der Berechtigungsnachweis in Form einer Kundenkarte ausgegeben. In der Stadt Bielefeld kann das Deutschlandticket sozial bestellt werden, wenn anspruchsberechtigte Personen einen Bielefeld-Pass (Bi-Pass) oder einen Nachweis über laufende Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge besitzen.

  • Ja, wie bei anderen Abonnements, muss auch das Deutschlandticket sozial bestellt werden. Die Bestellung muss bis zum 10. eines Monats für den darauffolgenden Monat vorliegen.

  • Ja. Ticketinhaber und Kontoinhaber müssen nicht identisch sein. Das SEPA-Mandat kann auch von einer anderen Person erteilt werden. Wenn der Kontoinhaber nicht gleichzeitig der Abonnent ist, haftet dieser mit dem Fahrgast gemeinsam als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Zahlungsverpflichtungen des Abonnenten aus dem Abo-Vertrag.

  • Wer das Deutschlandticket sozial bei der OWL Verkehr GmbH bestellt hat, kann das Ticket über ein Online-Formular, per Kündigungsmitteilung oder vor Ort in den Mobilitätsberatungen kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich abgegeben werden. Es werden keine mündlichen Kündigungen angenommen. Hier gibt es alle Infos zur Kündigung.

  • Ja. Die Kündigung des Deutschlandtickets sozial muss bis zum 10. eines Monats jeweils zum Monatsende erfolgen.

  • Sie erhalten den Berechtigungsnachweis (Kundenkarte) bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen.

  • Ja. Wenn Sie bereits eine Kundenkarte haben, um das WeserWerreTicket, TeutoEmsTicket oder das MobiTicket one/Lippe zu kaufen, können Sie diese Kundenkarte für die Bestellung des Deutschlandtickets sozial nutzen. Es wird keine zusätzliche Kundenkarte benötigt.

  • Wenn Sie die Kundenkarte nicht verlängern und neu einreichen, wird Ihr Deutschlandticket sozial gesperrt. Das Ticket ist damit ungültig. Fahren Sie mit dem ungültigen Deutschlandticket sozial weiter, müssen Sie bei der Ticketkontrolle einen Betrag von 60 Euro zahlen.