SchülerCard Bielefeld
Ob zur Schule, zum Hobby oder zu Freunden und Familie, mit der SchülerCard Bielefeld sind Schüler flexibel mit Bus, Zug und Stadtbahn in ganz Bielefeld mobil.
für Schüler in Bielefeld
gilt ganztägig
Vereinbarung zwischen Schule und Verkehrsunternehmen erforderlich
Das Ticket auf einen Blick
Mit der SchülerCard Bielefeld sind Schüler ganztägig in ganz Bielefeld mobil – egal, ob zur Schule, in der Freizeit oder in den Ferien.
Die SchülerCard Bielefeld wird für Schüler mit Anspruch auf Fahrkostenerstattung und für Schüler ohne den Anspruch angeboten.
Bestellung
Die Bestellung der SchülerCard Bielefeld erfolgt ausschließlich über einen Bestellschein.
- Anspruchsberechtigte erhalten den Bestellschein im Sekretariat ihrer Schule oder können ihn hier herunterladen.
- Nicht-anspruchsberechtigte Schüler können den Bestellschein hier herunterladen.
Ausführliche Informationen zur Bestellung findest du in den FAQ unten auf der Seite.
- der Schüler wohnt in Bielefeld und geht in Bielefeld zur Schule
- die Schule hat eine Vereinbarung zur SchülerCard Bielefeld mit einem Verkehrsunternehmen
gilt für die Stadt Bielefeld
- gilt ganztägig, auch samstags, sonntags, in den NRW-Ferien und an NRW-Feiertagen
- gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschließlich ersten Werktag (montags bis freitags) des Folgemonats
- nicht übertragbar: Das Ticket gilt ausschließlich für eine bestimmte Person, eine Weitergabe des Tickets an andere Personen ist nicht möglich.
- Die SchülerCard ist nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig.
Für die Mitnahme von Personen und Fahrrädern sind zusätzliche Tickets notwendig.
Die Nutzung der 1. Klasse ist nicht möglich.
gilt in Nachtbussen innerhalb von Bielefeld
- über die Schule erhältlich
- Kundenzentren der Verkehrsunternehmen
- die Laufzeit ist an das Schuljahr gebunden.
- die SchülerCard Bielefeld läuft automatisch zum 31. Juni eines Jahres aus.
- für jedes Schuljahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Nicht-anspruchsberechtige Schüler:
- 30,00 € / Monat
Anspruchsberechtige Schüler:
- je Kind über 18 Jahre: 12,00 € / Monat
- 1. Kind unter 18 Jahre: 12,00 € / Monat
- 2. Kind unter 18 Jahre: 6,00 € / Monat
- ab 3. Kind unter 18 Jahre: 0 € / Monat
- anspruchsberechtige Grundschüler und Inhaber eines Bielefeld-Passes erhalten die SchülerCard kostenlos.
Häufig gestellte Fragen
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Die Bestellung der SchülerCard Bielefeld erfolgt ausschließlich über einen Bestellschein. So funktioniert es:
Anspruchsberechtigte Schüler
- Wenn du einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung hast, erhältst du den Bestellschein im Sekretariat deiner Schule oder hier zum Herunterladen.
- Fülle den Bestellschein aus – am besten gemeinsam mit deinen Eltern.
- Reiche den Bestellschein bei der Schule ein.
- Die SchülerCard wird dir per Post zugeschickt.
Nicht-anspruchsberechtigte Schüler
- Wenn du keinen Anspruch auf Fahrkostenerstattung hast, lade dir den Bestellschein hier herunter.
- Fülle den Bestellschein aus – am besten gemeinsam mit deinen Eltern.
- Reiche den Bestellschein bei der Schule ein. Diese unterschreibt oder stempelt den Bestellschein ab.
- Scanne den ausgefüllten und unterschriebenen Bestellschein ein und sende ihn per E-Mail an: abobestellung[at]owlverkehr.de
- Oder schicke ihn per Post an: OWL Verkehr GmbH, Mobilitätsberatung, Postfach 102070, 33520 Bielefeld
Du weißt nicht, ob du einen Anspruch hast oder nicht? Frage am besten bei deiner Schule nach.
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Ja, um die SchülerCard Bielefeld weiterhin nutzen zu können, muss für jedes Schuljahr ein neuer Antrag gestellt werden.
Denn die SchülerCard läuft automatisch zum 31. Juni eines Jahres aus. Wird kein neuer Antrag gestellt, kann die SchülerCard nicht weiter genutzt werden.
Anspruchsberechtigte Schüler erhalten den Bestellschein bei der Schule oder beim Verkehrsunternehmen moBiel.
Nicht-anspruchsberechtigte Schüler können den Bestellschein hier herunterladen.
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Wenn du dein Schülerticket verloren hast, wende dich an das Verkehrsunternehmen, von dem das Schülerticket ausgegeben wird. Wenn du das nicht weißt, frag am besten bei deiner Schule nach.
Wenn du dein Schülerticket von der OWL Verkehr erhältst, dann gehe auf Schülerticket verloren, was nun? Dein Weg zum Ersatzicket.
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Der Anspruch auf Erstattung der Schulwegfahrkosten ist abhängig von der Entfernung zwischen Schule und Wohnsitz. Es muss eine bestimmte Kilometeranzahl zwischen den beiden Orten vorhanden sein. Ist diese Kilometerzahl erreicht, erhalten die Schüler das Ticket über den Schulträger.
Informationen dazu, ob Ihr Kind einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung hat, erhalten Sie bei der Schule bzw. beim Schulträger.
Sie haben Fragen zu unserem Angebot oder benötigen Hilfe bei der Auswahl des richtigen Tickets? Wir helfen Ihnen gerne telefonisch oder auch persönlich vor Ort in unseren Kundenzentren weiter!