Grundlegendes zum ÖPNV in OWL von A bis Z
- AnschlussTicket
Besitzer von Abos, 7 Tage- oder MonatsTickets können innerhalb des Tarifraums des WestfalenTarifs bei Fahrten über den räumlichen Geltungsbereich ihres Fahrscheins hinaus zu dem Preis eines AnschlussTickets reisen (ausgenommen sind TagesTickets). Für mehrere Fahrten ist das Ticket als 4er AnschlussTicket erhältlich.
- ChillTicket (light) ChillTickets können nur von Schulträgern mit Sitz in NRW für Verbindungen im Binnenverkehr in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford erworben werden. Zur Benutzung des ChillTickets ist der unter Ziffer 3.2.3.3 der Tarifbestimmungen genannte Personenkreis berechtigt. Es besteht aus MonatsTickets und wird haltestellen-/bahnhofsbezogen für ein ganzes Schuljahr ausgegeben. Es berechtigt zu Fahrten an Schultagen und zwar montags bis freitags von Betriebsbeginn bis 19:00 Uhr sowie samstags bis 15:00 Uhr auf dem direkten oder schnellstmöglichen Weg zwischen der/dem nächsten Haltestelle/Bahnhof der Wohnung und der/dem nächsten Haltestelle/Bahnhof der Schule. Zusätzlich gilt das ChillTicket montags bis freitags ab 14:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feier- und Ferientagen in
NRW ohne Zeitbeschränkung für beliebige Fahrten innerhalb des jeweiligen wohnortspezifischen Teilraumes. Für Schülerinnen und Schüler in Rödinghausen gibt es das ChillTicket light. Das Ticket gilt für den Schulweg sowie für die ChillArea V. Diese umfasst alle Buslinien in Rödinghausen sowie die Buslinien 543 und 571 zwischen Rödinghausen und der Haltestelle Bünde ZOB.
Weitere Informationen finden Sie hier. - „+City“-Aufdruck auf Fahrkarten der DB AG
Die in Verbindung mit einer BahnCard-Berechtigung (BahnCard 25 bzw. BahnCard 50) ausgegebenen Fernverkehrsfahrkarten (über 100 km) berechtigen zur einmaligen Fahrt von der Abfahrtshaltestelle zum Abfahrtsbahnhof und vom Zielbahnhof zur Zielhaltestelle in Richtung des Fahrtziels mit allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs im Tarifgebiet Bielefeld, Detmold, Gütersloh, Herford bzw. Minden.
Die Fahrkarte gilt für die jeweils eingetragene Personenzahl am Tag der Ankunft. Bei entsprechend ausgestellter Fahrkarte für die Hin- und Rückfahrt gilt diese am Datum der Rückfahrt innerhalb des Tarifgebietes Bielefeld, Detmold, Gütersloh, Herford bzw. Minden in Richtung Bahnhof.
Die von der DB AG ausgegebene BahnCard 100 gilt innerhalb des Tarifgebietes Bielefeld, Detmold, Gütersloh, Herford bzw. Minden für beliebig viele Fahrten im genannten Gültigkeitszeitraum. Von den oben genannten Regelungen ausgenommen sind Fahrten mit dem NachtBus.
AST-Fahrten sind auch für City-Ticket-Inhaber zuschlagspflichtig. Es gelten die jeweiligen lokalen AST-Tarife und -Bestimmungen
- Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)
Das EBE beträgt 60,00 Euro und wird fällig, wenn der Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird. Wenn der Fahrgast nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung ein gültiges Zeitticket (nicht übertragbar) besaß reduziert sich das EBE auf 7,00 Euro. - Ersatzticket
Das Ersatzticket wird bei Ausfall der vorhandenen, regulären Vertriebssysteme von den Verkehrsunternehmen ausgegeben. - Erste Klasse Aufpreisticket
Für die Benutzung der 1. Klasse in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs muss zusätzlich zum regulären Ticket des WestfalenTarifs eine Aufpreisticket der entsprechenden Preisstufe gelöst werden. Der Verkauf erfolgt ausschließlich durch die Verkaufsstellen der Schienenverkehrsunternehmen. - Einzel- und 4erTickets alter Tarifstände nach einem Tarifwechsel
Für erworbene EinzelTickets und 4er Tickets im Vorverkauf gilt: Ab dem Stichtag des Tarifwechsels sind diese Tickets noch 3 Monate nutzbar. Danach können sie bis zu 3 Jahre ab dem Stichtag beim verkaufenden Verkehrsunternehmen erstattet werden. - eTicket
Bezeichnet alle elektronischen Ticketformen. Im Netz TeutoOWL gibt es derzeit das Handyticket.
Im Rahmen des NRW-Tarifs werden u.a. das "Schönes-JahrTicket NRW", das "Schöne60Ticket NRW" sowie NRW-Semestertickets als elektronische Tickets auf einer Plastikkarte mit Chip ausgegeben. Seit Januar 2012 werden die Pauschalpreise des NRW-Tarifs als Handy-Tickets angeboten.
- Fahrpreisbesonderheiten
Gelten für Fahrten aus einem Tarifgebiet oder einem Teiltarifgebiet (Ortsteil) in andere Tarifgebiete oder Teiltarifgebiete. Die zu einer Fahrpreisbesonderheit gehörigen Haltestellen sind im Haltestellenverzeichnis aufgeführt. Bei Ausstellung von Kundenkarten im Ausbildungsverkehr werden bei Fahrpreisbesonderheiten die Teiltarifgebiete namentlich genannt. Bei Fahrten mit dem Bus zwischen den letzten beiden und ersten beiden Haltestellen benachbarter Tarifgebiete gilt die Preisstufe 1 gemäß Tarifgebietsplan. - Fahrradmitnahme
Für die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn muss ein FahrradTicket gekauft werden. Seit dem 1. April 2014 können Fahrgäste neben den "klassischen" Fahrrädern ebenfalls elektrobetriebene Fahrräder, sogenannte Pedelecs und E-Bikes, in Bussen und Bahnen mitnehmen. Klappräder sind von dieser Regelung ausgenommen und werden kostenfrei befördert.
In Nahverkehrszügen können Fahrgäste mit dem FahrradTicket zukünftig auch Fahrräder mitführen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten, z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder. Aufgrund der räumlich beengten Verhältnisse können diese Fahrradkonstruktionen jedoch in Bussen und U-/Straßenbahnen nicht transportiert werden.
Um den besonderen Mobilitätsbedürfnissen von schwerbehinderten Menschen nachzukommen, dürfen Inhaber von Ausweisen nach §69 des Sozialgesetzbuchs IX ("Schwerbehindertenausweis") auf Kulanzbasis jedoch auch solche Fahrräder in Bussen und U-/Straßenbahnen (ÖSPV) mitnehmen. Fahrten sind rechtzeitig vorher beim zuständigen Verkehrsunternehmen anzumelden. Ohne Voranmeldung werden Fahrräder, die Inhabern des „Schwerbehindertenausweises“ mitführen nur befördert, wenn die Besetzung des Fahrzeuges dies zulässt.
Im WestfalenTarif ist das FahrradTagesTicket auch als FahrradMonatsTicket und in Form des FahrradAbos erhältlich.
- Gepäck
Für Sachen, die nicht als Handgepäck (siehe Handgepäck) angesehen werden können, wird ein FahrradTagesTicket ausgegeben. - Gruppenfahrten
Mindestens 11 zahlende Personen, die als Reisegruppe zusammen eine Fahrt mit einem gemeinsamen Reisezweck/- ziel durchführen, werden zum Preis des KinderTickets befördert.
Für jede Person ab 15 Jahren wird der Preis eines KinderTickets der betreffenden Preisstufe berechnet. Zwei Kinder von 6 bis 14 Jahren werden auf einem KinderTicket befördert. Ein einzelnes Kind dieser Altersgruppe erhält keine weitere Ermäßigung und zahlt den Preis eines KinderTickets.
Die Gruppenermäßigung wird nur dann gewährt, wenn die Reisegruppe mit den fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann und die Gruppenfahrt rechtzeitig – die Frist muss beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erfragt werden – vor Fahrtbeginn bei dem jeweils befördernden Bus-, StadtBahn- oder Schienenverkehrsunternehmen angemeldet worden ist. Eine Mitnahmepflicht für Reisegruppen besteht nicht, wenn die Gruppenfahrt nicht fristgerecht angemeldet wurde. Lässt das Platzangebot es zu, werden Reisegruppen auch ohne vorherige Anmeldung zum ermäßigten Fahrpreis befördert.
- HandyTicket
In Bussen und StadtBahnen im Tarifgebiet Bielefeld werden EinzelTickets und TagesTickets der Preisstufe BI sowie Pauschalpreistickets NRW (SchönerTagTicket, SchöneFahrtTicket, FahrradTagesTicket) als HandyTicket angeboten. Dabei meldet sich der Fahrgast einmalig zur Nutzung an. Vor Fahrtantritt ruft er sein Ticket ab. Dieses wird auf sein Handy übermittelt und im Display angezeigt. Bei Kontrollen muss das Handy betriebsbereit sein.
Darüber hinaus wird das SemesterTicket NRW den Studierenden der Universität Bielefeld und ein kombiniertes Semesterticket (OWL und NRW) den Studierenden der Fachhochschule Bielefeld als PDF-Datei ausgegeben. Dieses Ticket ist auch unausgedruckt, nur auf dem Handy geöffnet, gültig. - Handgepäck
Als Handgepäck gelten und werden kostenlos befördert: Gepäckstücke, die von einer Person getragen werden können; Krankenfahrstühle von mitreisenden Fahrgästen; Kinderwagen und Kindersportwagen von mitreisenden Kindern; je Fahrgast ein Paar Skier oder je Fahrgast ein Rodelschlitten, wenn das Fahrzeug und die Besetzung des Fahrzeugs dies zulassen; Kleintiere in Behältern - Hunde
Hunde werden unentgeltlich befördert. Sie bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden. Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen.
- Kinder
Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert (Ausnahme Kindergarten-/Schulbeförderung). Sie müssen von einer mind. 6 Jahre alten Person begleitet werden. Kinder unter 6 Jahren bei Kindergarten/-Schulbeförderung zahlen den Preis des KinderTickets und dürfen unbegleitet fahren. Bei Gruppen zählen 2 Kinder unter 6 Jahren als ein Erwachsener. Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren gelten die Preise des KinderTickets. Für mehrere Fahrten ist das Ticket auch als 4er KinderTicket erhältlich.
Kinder im Kinderwagen sowie Kinderwagen werden unentgeltlich befördert.
Kinder bei Gruppenfahrten siehe Gruppenfahrt. - Kombi- oder Veranstaltungsticket
Bei Veranstaltungen können Eintritts- bzw. Tagungs- oder Teilnehmerkarten nach Absprache mit dem Veranstalter als Ticket anerkannt werden. Kombi- und Veranstaltungstickets sind zeitlich und räumlich begrenzt und werden durch aktuellen Aushang bei den Verkehrsunternehmen bekannt gegeben. - Kundenkarte
Für den Kauf des Schüler/AzubiMonatsTicket (Selbstzahler) ist die Vorlage einer Kundenkarte erforderlich. Kundenkarten werden kostenlos von den Verkehrsunternehmen ausgegeben und sind dort zu beantragen. Der Antrag ist von der Ausbildungsstelle gegenzeichnen zu lassen. Die Angaben auf der Kundenkarte und dem dazugehörigen MonatsTicket müssen hinsichtlich der Verbindung und der Preisstufe übereinstimmen. - Kurzstrecke
Die Preise der Kurzstrecke unterscheiden sich in den lokalen Bereichen der Verkehrsgesellschaften: Die Kurzstrecke in der Stadt Bielefeld und in den Tarifgebieten der Kreise Gütersloh, Herford und Minden-Lübbecke berechtigt zu einer Fahrt über maximal vier Haltestellen auf einer Bus- oder Stadtbahn-Linie innerhalb eines Tarifgebietes. Umsteigen ist nicht möglich. Eine Ausnahme besteht in Rödinghausen. Hier gilt die Kurzstrecke für Fahrten innerhalb einzelner Zonen und auf ausgewählten Relationen innerhalb Rödinghausens. Außerdem ist ein Umsteigen möglich.
Im Kreises Lippe werden einige Tarifgebiete in Zonen unterteilt, in denen die Kurzstrecke Lippe gilt. Ein Umsteigen ist möglich. Rück- und Rundfahrten sind nicht möglich.
- Missbrauch von Nothilfemitteln (Notbremse, Rauchmelder)
Bei missbräuchlicher Betätigung von Sicherheitseinrichtungen beträgt das Entgelt 30,00 € im Bus- und Stadtbahnverkehr bzw. 200,00 € im Schienenpersonennahverkehr zuzüglich möglicher Schadensersatzforderungen. - Mobilitätsgarantie NRW
Die Mobilitätsgarantie NRW tritt bei einer Abfahrtsverspätung von mehr als 20 Minuten an der Einstiegshaltestelle in Kraft, sofern keine andere Fahrtmöglichkeit mit Verbundverkehrsmitteln zum Fahrtziel besteht. Es kann dann alternativ entweder ein Taxi oder einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE) zum Erreichen Ihres Fahrtziels benutzt werden. Es werden gegen Quittungsvorlage Taxikosten je Fahrgast in Höhe von bis zu 25,00 € (5-20 Uhr) bzw. 50,00 € (20-5 Uhr) erstattet. Bei Nutzung von Fernverkehrszügen werden die zusätzlichen Kosten erstattet.
Kunden müssen die vom Taxiunternehmen vollständig mit Name, Datum, Uhrzeit und Wegeangabe ausgestellte Quittung bzw. die Fahrkarte für Fernverkehrszüge (Originale) sowie ggf. das dazugehörige Nahverkehrs-Ticket (bei Zeittickets in Kopie) mit dem ausgefüllten Erstattungsantrag innerhalb von 14 Tagen bei dem Verkehrsunternehmen (KundenCenter/ReiseCenter), das die Verspätung verursacht hat, beantragen.
Die Mobilitätsgarantie NRW kommt bei folgenden Fällen nicht zur Anwendung: Streik, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohung. Als Kriterium für Unwetter sind offizielle Unwetterwarnungen des Wetterdienstes heranzuziehen. Die Mobilitätsgarantie NRW gilt nur, wenn der Kunde keine gesetzlichen Ansprüche nach der bundesweiten Fahrgastrechteregelung (§ 17 EVO bzw. Artikel 15 bis 17 der Verordnung (EG) 1371/2007) geltend macht.
Hinweis: moBiel erstattet darüber hinausgehend bereits bei einer Abfahrtsverspätung einer ihrer Busse oder StadtBahnen von mehr als 10 Minuten sowie im Bielefelder Stadtgebiet bis zu 50 Euro der Taxikosten, wenn der letzte Anschluss an einen Bus oder die StadtBahn verpasst wurde (unabhängig von Größe der Verspätung).
- Nachlösen/Neulösen
Möchte der Fahrgast über die bezahlte Strecke hinausfahren, ist unaufgefordert vor Beginn der Weiterfahrt ein neues Ticket ab der/dem letzten Haltestelle/Bahnhof des bezahlten Tarifgebietes/der bezahlten Strecke zu lösen bzw. zu entwerten.
Abo-, Wochen- oder Monatsticketinhaber können zur Weiterfahrt ein günstigeres AnschlussTicket lösen. Werden Personen im Rahmen der Mitnahmeregelung unentgeltlich mitgenommen, so haben auch sie für die nicht bezahlte Strecke ein AnschlussTicket zu lösen.
Ein Aneinanderreihen von Zeittickets als Fahrtberechtigung für Fahrten über ein oder mehrere Tarifgebiete ist nicht möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind 60plusAbos und FunAbos. - NachtBus
Auf den NachtBusLinien gelten die Tickets des WestfalenTarifs nicht. Es gilt ein besonderer Fahrpreis. Die Mitnahmeregelung ist ausgeschlossen.
Teilweise werden Rabatte für die Inhaber eines Abos, 9 Uhr Abos, 60plusAbos, FunAbos Teilnetz-, Großkunden- und FirmenAbos gewährt. Weitere Informationen dazu finden sie hier. - NRW-Tarif
Der NRW-Tarif ist der Nahverkehrstarif für NRW-weite Fahrten. Streckenabhängige Tickets des NRW-Tarifs innerhalb Westfalen-Lippes werden durch den WestfalenTarif jedoch abgelöst. Der NRW-Tarif ist weiterhin für Fahrten vom Tarifraum des WestfalenTarifs in die Verbundräume AVV, VRR und VRS sowie umgekehrt gültig. Ebenso bleiben die streckenunabhängigen NRW-Tickets– wie das SchönerTagTicket NRW – in Westfalen-Lippe gültig. Der NRW-Tarif schließt die Benutzung aller Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, S-Bahnen, RegionalBahnen und RegionalExpresse ein. Weitere Informationen finden Sie unter www.nahverkehr.nrw.de. - NRWPlus
Mit der NRW-Option können Sie zu Ihrer DB-Fahrkarte die Nutzung der örtlichen Verkehrsmittel am Start und Ziel Ihrer Reise hinzukaufen. Beginnt Ihre Reise in einem Bundesland außerhalb von NRW, können Sie mit NRWplus Busse und Bahnen für die Fahrt ab dem Zielbahnhof in NRW nutzen. Reisen Sie innerhalb von NRW in Zügen des Fernverkehrs (IC/EC, ICE) so ist mit NRWplus sowohl die Fahrt zum Startbahnhof als auch die Fahrt vom Zielbahnhof mit Bussen und Bahnen inbegriffen.
- Polizeibeamte
Vollzugsbeamte des Polizeidienstes des Bundes und der Länder in Uniform werden im Geltungsbereich nach Ziffer 2 der Beförderungsbedingungen NRW in der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert. Als Fahrtberechtigung gilt der Dienstausweis. - Preisstufen
Insgesamt gibt es 12 streckenabhängige Preisstufen im WestfalenTarif (PS 1 – 12). Der zusätzliche Buchstabe hinter der Zahl steht für den jeweiligen Teiltarifraum und den damit verbundenen Preisunterschied:
W: Westfalen
T: TeutoOWL
M: Münsterland / Ruhr-Lippe
H: Hochstift
S: Westfalen-Süd
Ab Preisstufe 6 herrscht im Gesamtnetz Westfalen Preisgleichheit.
-
Reinigungs-/ Instandsetzungskosten bei Verunreinigung/Beschädigung
Bei einer verschuldeten Verunreinigung/Beschädigung durch den Fahrgast muss dieser die tatsächlich ermittelten Kosten der Reinigung/Instandsetzung tragen. Diese betragen mindestens 20,00 Euro.
- Schlitten/Skier
Je Fahrgast wird ein Rodelschlitten oder ein Paar Ski frei befördert. - SchöneFerienTicket
Das SchöneFerienTicket ist erhältlich für Kinder und Jugendliche ab 6 bis einschließlich 15 Jahren und Schüler bis einschließlich 20 Jahren. Es gilt jeweils für die Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien sowie die Sommerferien für beliebig viele Fahrten. Es ist nicht übertragbar und nicht gültig im NachtBus / NachtExpress oder DiscoBus in Ostwestfalen-Lippe. - Schwerbehinderte
Die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten erfolgt nur bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke. - Servicegebühr
Beim Ticketkauf in Bussen der Stadt Bielefeld wird eine Servicegebühr von 20 Cent auf EinzelTickets, 4er Tickets und 9 Uhr TagesTickets der Preisstufen KBI und BI erhoben. Bei 7 TageTickets, MonatsTickets oder 9 Uhr MonatsTickets beträgt sie 2,00 €.
Keine Servicegebühr wird beim Kauf von Tickets für alle anderen Preisstufen, den NachtBus, die NRW-Tickets und das »SchönesWochenendeTicket« erhoben.
- Tarifgebiet
Die Tarifgebiete sind in der Regel identisch mit den politischen Gemeinden/Städten (Ausnahme Petershagen). Jedes Tarifgebiet hat eine fünfstellige Tarifgebietsnummer und eine namentliche Bezeichnung. - Touristen-Tickets
Die Tourist-Card Bielefeld ist ein Ticket für Bielefeld mit zahlreichen Zusatzleistungen (z. B. vergünstigter Eintritt Museen). Es gibt sie als 1 Tages Karte und 3 Tages Karte jeweils für Einzelpersonen und Gruppen (bis 4 Personen). Die Tourist-Card Bielefeld wird u. a. im ServiceCenter moBiel, im Jahnplatz Nr. 5 - Kundenzentrum der Stadtwerke Bielefeld Gruppe, in den Bussen von moBiel (zzgl. Servicegebühr) und in der Tourist-Information im Neuen Rathaus in Bielefeld verkauft.
Im Kreis Lippe gibt es das UrlauberTicket für 3 oder 10 Tage im Vorverkauf (Vorverkaufsstellen oder Verkehrsämter). Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einer Gäste- oder Kurkarte. Es gilt für 2 Erwachsene und 3 Kinder. Statt Personen können alternativ Fahrräder mitgenommen werden. Geltungsbereich ist der Kreis Lippe sowie die aus- und einbrechenden Linien nach/aus Bad Pyrmont, Rinteln und Steinheim.
- Übergangsbereiche
Im Übergang zu den Tarifräumen des Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV), Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS), des Rhein-Main-Verkehrsverbundes(RMV), des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) bestehen für angrenzende Tarifgebiete Übergangsregelungen (siehe Anlagen Tarifbestimmungen).
- Verlust von Zeittickets
1. Übertragbare Tickets
Bei Verlust des Abo-Tickets bzw. Wertmarken durch Diebstahl, Zerstörung oder
andere Einwirkungen wird bei übertragbaren Abo-Tickets kein Ersatz geleistet. Bis
zur Beendigung des Gültigkeitszeitraumes der zuvor dem Abonnent überlassenen
noch gültigen Tickets bleibt die Zahlungsverpflichtung des Abonnenten aus dem
Abo-Vertrag bestehen.
2. Nicht übertragbare Tickets
Bei Verlust oder Zerstörung von nicht übertragbaren Abo-Tickets oder Wertmarken werden die monatlichen Beträge weiterhin abgebucht. Der Abonnent erhält, wenn er den Verlust schriftlich anzeigt oder persönlich in der Ausgabestelle er scheint, Ersatztickets/Ersatzwertmarken für die verlorenen oder zerstörten Tickets. Für die Ausgabe der Ersatztickets/Ersatzwertmarken kann die ausgebende Stelle eine Bearbeitungsgebühr erheben.
3. Für abhanden gekommene oder zerstörte Abo-Tickets bzw. Wertmarken wird Fahrgeld nicht erstattet. Der wiederholte Verlust von Abo-Tickets oder Wertmarken berechtigt das Verkehrsunternehmen ebenfalls zur fristlosen Kündigung.
4. Die als abhanden gekommene oder als zerstört gemeldete Abo-Tickets oder Wertmarke ist ungültig. Bei Wiederauffinden sind sie unverzüglich an das ausgebende Verkehrsunternehmen zurückzugeben
- WeserWerreTicket
Das WeserWerreTicket ist ein (regionales) SozialTicket mit Gültigkeit im Kreis Herford und Kreis Minden-Lübbecke (ohne Nutzung der ein- und ausbrechender Buslinien nach Cammer, Jenhorst, Leese, Lemförde, Rehburg-Loccum, Stolzenau/Steyerberg, Uchte und Warmsen). Es ist ohne Zeiteinschränkung gültig und nicht übertragbar. Eine Berechtigung zur Mitnahme weiterer Personen oder Fahrräder besteht nicht. Zum Kauf/zur Nutzung des Tickets sind nur Kunden mit entsprechender Kundenkarte berechtigt. Die Ausgabe der Kundekarte erfolgt in den Bürgerbüros oder Sozialämtern durch die jeweiligen Kommunen nach dort erfolgter Überprüfung der Bezugsberechtigung. Der Verkauf erfolgt im Bus, an Ticketautomaten oder in den Vorverkaufsstellen.
- Zeittickets
Als Zeittickets gelten 7 TageTickets, MonatsTickets, 9 Uhr MonatsTickets, Abos, 60plusAbos, Premium 60plusAbos, 9 Uhr Abos, Teilnetz-Abos, Großkunden- und FirmenAbos, Schüler/AzubiMonatsTickets, Chill- und Schulwegtickets, FunTickets, FunAbos, WeserWerreTickets, FahrradMonatsTicket, FahrradAbo und Urlaubertickets.