Besonderheiten

  • Kinder

    Kinder im Kinderwagen sowie der Kinderwagen werden unentgeltlich befördert.
    • Kinder unter 6 Jahren werden gemäß 9.1 der Beförderungsbedingungen unentgeltlich befördert; sie müssen von einer mindestens 6 Jahre alten Person begleitet werden.
    • Kinder unter 6 Jahren, die im Rahmen der Kindergarten- bzw. Schulbeförderung fahren, zahlen den Preis eines KinderTickets und dürfen unbegleitet fahren.
    • Bei Kindergarten- und Schulreisegruppen zählen 2 Kinder unter 6 Jahren als ein Erwachsener und zahlen den Preis eines KinderTickets der entsprechenden Preisstufe.

    Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren gelten die in der Fahrpreistafel aufgeführten ermäßigten Preise.

  • Studierende

    Für Studierende an Hochschulen im Tarifraum des Sechsers gelten die Studierendenausweise in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis als SemesterTicket, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Studierendenschaft der Hochschule und der OWL Verkehr GmbH abgeschlossen wurde.

    Infos beim AStA Ihrer Hochschule oder bei Ihrem Verkehrsunternehmen.

    Das SemesterTicket berechtigt während des Semesterzeitraums zur Nutzung aller Busse, Stadtbahnen und zuschlagsfreien Züge des Nahverkehrs (2. Klasse) im jeweils vereinbarten Geltungsbereich.

  • Schwerbehinderte

    Schwerbehinderte mit einem gültigen Behindertenausweis und einem mit einer gültigen Wertmarke versehenem Beiblatt können unentgeltlich mit allen Bussen, Stadtbahnen und zuschlagsfreien Zügen des Nahverkehrs (2. Klasse) fahren.

    Handgepäck, mitgeführte Krankenfahrstühle, sonstige orthopädische Hilfsmittel sowie Führhunde werden ebenfalls unentgeltlich befördert, soweit die Beschaffenheit und das Platzangebot des Verkehrsmittels dies zuläßt.

    Sofern eine ständige Begleitperson notwendig und dies im Ausweis des Schwerbehinderten vermerkt ist, kann diese ebenfalls unentgeltlich mitfahren.

  • Fahrradmitnahme

    Für die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn müssen Sie ein FahrradTicket kaufen. Da es besonders bei schönem Wetter schon mal knapp werden kann mit den Fahrrad-Stellplätzen, möchten wir Sie bitten, Ihre Fahrt rechtzeitig vorher beim zuständigen Verkehrsunternehmen anzumelden.

    Tipp: Beim 9 Uhr TagesTicket 5 Personen können auch Fahrräder anstelle von Personen in entsprechender Anzahl mitgenommen werden (siehe 9 Uhr TagesTicket).

  • Reisegruppen

    1) Mindestens 11 zahlende Personen, die als Reisegruppe zusammen eine Fahrt mit einem gemeinsamen Reisezweck/-ziel durchführen, werden zum Preis eines KinderTickets befördert.

    2) Für jeden Erwachsenen (Person ab 15 Jahren) wird der Preis eines KinderTickets der betreffenden Preisstufe berechnet.

    3) 2 Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren zählen als ein Erwachsener und zahlen daher ebenfalls den Preis eines KinderTickets der entsprechenden Preisstufe. Ein einzelnes Kind dieser Altersgruppe erhält keine weitere Ermäßigung und zählt wie ein Erwachsener. Für Kinder unter 6 Jahren bitte Regelungen unter 3.3.1 und 3.3.2 der Tarifbestimmungen beachten.

    4) Die Gruppenermäßigung wird nur dann gewährt, wenn die Reisegruppe mit den fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeugen befördert werden kann und die Gruppenfahrt rechtzeitig – die Frist muss beim jeweiligen Verkehrsunternehmen erfragt werden – vor Fahrtbeginn bei dem jeweils befördernden Bus-, Stadtbahn- oder Schienenverkehrsunternehmen angemeldet worden ist.

    5) Eine Mitnahmepflicht für Reisegruppen besteht nicht, wenn die Gruppenfahrt nicht fristgerecht angemeldet wurde.

    6) Lässt das Platzangebot es zu, werden Reisegruppen auch ohne vorherige Anmeldung zum Preis eines KinderTickets befördert.

    7) Im Übrigen gelten die Bestimmungen für EinzelTickets gemäß Ziffer 5.1 der Tarifbestimmungen.

  • Inhaber von Zeittickets

    Erwachsene Inhaber von 9 Uhr TagesTickets, 7 Tage Tickets oder eines MonatsTickets haben folgenden Vorteil:

    Wollen Sie mal über den ursprünglichen Geltungsbereich Ihres Zeittickets hinaus eine Fahrt unternehmen, so bezahlen Sie für diese Strecke von der letzten bezahlten Haltestelle bis zu Ihrem Ziel statt den normalen nur den Preis für ein AnschlussTicket oder 4er AnschlussTicket.

    Im Rahmen der Mitnahmeregelung beim Sechser- und Großkunden-Abo gilt dies auch für Ihre jeweiligen erwachsenen MitfahrerInnen.

    Beispiel: Sie haben ein MonatsTicket für die Stadt Bielefeld und wollen nun mal nach Rahden fahren, so zahlen Sie für die Strecke Bielefeld-Rahden lediglich ein AnschlussTicket statt dem normalen Preis eines EinzelTickets. Sie fahren also bei jeder Fahrt durchschnittlich rund 40 % günstiger als im Normalfall ohne Zeitticket des Sechsers.

  • Fahrten 1. Klasse / Nutzung von IC/EC

    Inhaber eines gültigen Sechser-Tickets können durch Zuzahlung der entsprechenden Aufpreise / Zuschläge auch die Fernverkehrszüge (IC/EC) und / oder die 1. Klasse nutzen.

    Hinweis: Die Nutzung von ICE-Zügen mit einem Sechser-Ticket ist jedoch nicht gestattet.

  • Hunde

    Hunde werden unentgeltlich befördert.
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