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Beschreibung
Das AzubiAbo für Westfalen
Ob zur Arbeit, zur Berufsschule, in die Stadt zum Einkaufen, für Ausflüge oder Freizeitfahrten, das AzubiAbo Westfalen bringt dich hin. Für 64,10 Euro kannst du den ganzen Tag im gesamten WestfalenTarif-Raum mit Bus und Bahn unterwegs sein. Das Abo gilt nicht nur für Azubis, sondern auch für Bufdis, Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahr, Beamtenanwärter oder für Teilnehmer eines Meisterkurses.
Das NRWUpgrade bringt dich weiter:
Alle die, die ein AzubiAbo Westfalen besitzen, können ihr Abo mit dem NRWupgradeAzubi erweitern. Für zusätzlich 20 Euro mehr im Monat kannst du dann Busse und Bahnen in ganz NRW nutzen.Schon 1 Jahr dabei?Verlängere jetzt deine Berechtigung!Das AzubiAbo Westfalen im Überblick
Das kann dein AzubiAbo Westfalen
- Geltungsbereich: Gesamter Raum des WestfalenTarifs
- Verkehrsmittel: Alle Busse (außer NachtBusse), Nahverkehrszüge (2. Klasse) und Stadtbahnen
- Fahrtenanzahl: Beliebig viele Fahrten: Nutze dein AzubiAbo Westfalen auch in deiner Freizeit!
- Geltungsdauer: ganztägig gültig, gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschließlich ersten Werktag (Mo-Fr) des Folgemonats
- Übertragbarkeit: nein, dein AzubiAbo Westfalen ist auf dich persönlich ausgestellt
- Personen-/Fahrradmitnahme: nicht inbegriffen, es sind zusätzliche Tickets notwendig
- 1. Klasse-Nutzung: nicht möglich
Voraussetzungen zum Kauf
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Berechtigte Personen
Das AzubiAbo Westfalen wird ausschließlich an einen bestimmten Berechtigtenkreis ausgegeben. Die Berechtigung muss nachgewiesen werden. Nur Personen, auf die folgende Kriterien zutreffen, sind berechtigt:- Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung ausgebildet werden. Eine Liste der berechtigten Ausbildungsberufe gibt es hier.
- Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen Jahr oder an einem Freiwilligen Ökologischen Jahr sowie Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbaren sozialen Diensten.
- Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes bzw. der Laufbahngruppe 1 sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes bzw. der Laufbahngruppe 1 erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz von der Verwaltung erhalten.
- Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes bzw. der Laufbahngruppe 2.1.
- Personen, die für eine Weiterbildungsmaßnahme Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juni 2016 (BGBl. I S. 1450), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist, erhalten (Teilnehmer eines Meisterkurses an einer Handwerkskammer oder in Vorbereitung auf eine Meisterprüfung an der Industrie- und Handelskammer).
- Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung ausgebildet werden. Eine Liste der berechtigten Ausbildungsberufe gibt es hier.
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Berechtigungsnachweis
- Deine Berechtigung musst du nachweisen.
- Dazu muss dir dein Arbeitgeber durch Unterschrift und Stempel deine Berechtigung bestätigen.
- Ohne den Nachweis erhältst du das AzubiAbo Westfalen nicht.
- Die Berechtigung für dein AzubiAbo Westfalen muss jährlich erneuert werden.
- Dazu musst du dieses Formular (für berechtigte Personen aus Punkt a. (s.o.)) bzw. dieses Formular (für berechtigte Personen aus b. – d. (s.o.)) bis spätestens zum 15. des Vormonats vor Ablauf des Nachweises einreichen.
- Beispiel: Du hast dein AzubiAbo Westfalen zum 1. August 2021 gestartet. Dann musst du bis spätestens 15. Juli 2022 deine Erneuerung des Nachweises einreichen. Dies kannst du per Mail an: abobestellung@owlverkehr.de.
- Reichst du den Nachweis nach einem Jahr nicht ein, wird dein AzubiAbo-Vertrag automatisch gekündigt.
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Wohn-, Schul-, und Ausbildungsort
Zusätzlich zur Berechtigung ist eine weitere Voraussetzung zum Erwerb des AzubiAbos Westfalen, dass entweder der Wohnort, Schulort oder der Ausbildungsort sich im Raum des WestfalenTarifs befinden muss.
Verkauf/Bestellung
Das AzubiAbo Westfalen ist ein Abonnement. Das heißt: Es kann nicht am Ticketautomaten gekauft werden. Das AzubiAbo Westfalen muss bestellt werden. Mit der Bestellung wird ein Abo-Vertrag abgeschlossen.
Abo-Bestellungen müssen immer bis zum 15. eines Monats für den darauffolgenden Monat vorliegen. Du möchtest das AzubiAbo Westfalen ab dem 1. August nutzen? Dann musst du bis zum 15. Juli bestellen.
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So bestellst du dein AzubiAbo Westfalen:
- Online-Bestellung
- Per Mail erhältst du nach deiner Bestellung das vorausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat und den Berechtigungsnachweis als PDF.
- Das SEPA-Lastschriftmandat musst du ausdrucken und unterschreiben.
- Den Nachweis zur Berechtigung musst du ausdrucken und von deinem Arbeitgeber unterschreiben und stempeln lassen.
- Beide Dokumente kannst du einscannen und als PDF senden an abobestellung[at]owlverkehr.de.
- Ohne die beiden Dokumente bekommst du dein AzubiAbo nicht.
- Bestellschein zum Download
- Fülle den Antrag aus und lasse deinen Arbeitgeber im vorgesehen Feld unterschreiben und stempeln.
- Den Antrag kannst du als eingescanntes PDF (abobestellung[at]owlverkehr.de) oder per Post (OWL Verkehr GmbH, Mobilitätsberatung, Postfach 102070, 33520 Bielefeld) schicken.
- In den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen und den Mobilitätsberatungen der OWL Verkehr
- Wenn du den Bestellschein lieber gemeinsam mit der Unterstützung der Mitarbeiter in den Servicestellen ausfüllen möchtest, musst du unbedingt den Nachweis zur Berechtigung mitbringen.
- Dieser muss bereits ausgefüllt und von deinem Arbeitgeber unterschrieben und gestempelt sein.
- Ohne den Berechtigungsnachweis kannst du den Bestellschein nicht ausfüllen und das AzubiAbo nicht bekommen.
- Das Formular für Azubis kannst du hier herunterladen.
- Das Formular für allen anderen Berechtigten gibt es hier.
- Online-Bestellung
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Laufzeit und Kündigung des AzubiAbos Westfalen
- Das AzubiAbo Westfalen hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
- Nach Ablauf der 12 Monate ist das AzubiAbo Westfalen jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
- Auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kannst du das AzubiAbo Westfalen kündigen. Dann erfolgt eine Nachberechnung für die genutzten Monate in Höhe von 25% auf den jeweiligen Monatsbetrag.
- Das AzubiAbo Westfalen bekommst du nur solange, wie du berechtigt bist, also z. B. bis deine Ausbildung beendet oder dein Freiwilliges Soziales Jahr abgeschlossen ist.
FAQ zum AzubiAbo Westfalen und NRWupgradeAzubi
Was kostet das AzubiAbo Westfalen? Was kostet das NRWupgrade?
Das AzubiAbo Westfalen kostet 64,10 Euro pro Monat. Für zusätzlich 20 Euro im Monat kann das NRWupgrade dazu bestellt werden. Für 84,10 Euro monatlich können Auszubildende somit in ganz Nordrhein-Westfalen unterwegs sein.
Wo gilt das AzubiAbo Westfalen und wo gilt das NRWupgrade?
Das AzubiAbo Westfalen ist im gesamten Raum des WestfalenTarifs gültig. Hierzu gehören das Münsterland, Ruhr-Lippe, Südwestfalen und Ostwestfalen-Lippe. Das NRWupgrade erweitert das AzubiAbo Westfalen auf ganz Nordrhein-Westfalen.
Bis wann kann ich das AzubiAbo Westfalen und NRWupgrade bestellen?
Beide Abos – AzubiAbo Westfalen und NRWupgrade – müssen immer bis zum 15. des Vormonats für den nächsten Monat bestellt werden.
Welche Ausbildungsberufe sind berechtigt, das AzubiAbo Westfalen zu bestellen?
Eine Liste der berechtigten Ausbildungsberufe findest du hier.
Ich bin noch unter 18 Jahren: Was muss ich bei der Bestellung beachten?
Minderjährige können das AzubiAbo Westfalen und das NRWupgrade nur bestellen, wenn der gesetzliche Vertreter seine persönlichen Angaben angibt und die Abo-Bestellung mit unterschreibt.
Ich habe die Bestellfrist verpasst: Was kann ich tun?
- Wer die Bestellfrist (15. eines Monats) verpasst hat, kann ein sogenanntes „vorläufiges Abo“ in einem der Kundenzentren kaufen.
- Dazu muss vorab der Bestellschein ausgefüllt werden. Wichtig: Der Ausbildungsbetrieb / die ausbildende Institution muss mit einer Unterschrift und einem Stempel bestätigen, dass du berechtigt bist, das AzubiAbo Westfalen zu bekommen. Ohne diesen Nachweis bekommst du das AzubiAbo Westfalen nicht.
- Wer den Bestellschein gemeinsam vor Ort mit den Mitarbeitern ausfüllen möchte, muss zumindest dieses PDF (Berechtigungsnachweis für Azubis) oder dieses PDF (Berechtigungsnachweis für FSJ, Bufdis, andere) vom Unternehmen ausfüllen lassen und mitbringen. Ansonsten kann das AzubiAbo Westfalen nicht verkauft werden.
- Vor Ort prüfen die Mitarbeiter alle Angaben und stellen dann das AzubiAbo-Ticket direkt für den ersten Monat aus. Dies musst du bar bezahlen. Die weiteren Tickets werden dir per Post zugeschickt oder du holst sie bei einer Servicestelle deiner Wahl ab.
- Hier befinden sich unsere Mobilitätsberatungen:
- Minden (ZOB, Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 – 12.30 Uhr und 13-17 Uhr)
- Herford (Rennstr. 44, am Alten Markt, Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 – 12.30 Uhr und 13-17 Uhr)
- Bielefeld (Willy-Brandt-Platz 2, 2. Etage, Öffnungszeiten Mo-Do 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr)
- Detmold (Bahnhofstr. 8, im Bahnhofsgebäude, Öffnungszeiten: Mo-Fr: 8-18 Uhr)
Welche Mindestvertragslaufzeit haben das AzubiAbo Westfalen und das NRWupgrade? Kann ich auch schon vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen?
- Das AzubiAbo Westfalen und das NRWupgrade haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Danach sind beide Abos monatlich zum Ende eines jeweiligen Kalendermonats kündbar.
- Das AzubiAbo Westfalen kann auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Dann wird pro genutztem Monat eine Nachberechnung in Höhe eines Aufpreises von 25% des jeweiligen Monatsbetrages fällig.
- Auch beim NRWupgrade ist es möglich, vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. Hier wird ein Aufpreis von 20% des jeweiligen Monatsbetrags fällig.
Wie lange gilt der Berechtigungsnachweis? Muss ich diesen erneuern?
Der Berechtigungsnachweis für den Bezug deines AzubiAbos Westfalen ist für ein Jahr gültig. Nach einem Jahr muss dieser erneuert werden. Das entsprechende Formular findest du hier.
Fülle das Formular aus, lasse es von deinem Arbeitgeber unterschreiben und schicke es per Post (OWL Verkehr GmbH, Mobilitätsberatung/Abo-Service, Postfach 102070, 33520 Bielefeld) oder scanne das Formular ein und sende es uns als PDF an abobestellung[at]owlverkehr.de.Welche Verkehrsmittel kann ich mit dem AzubiAbo Westfalen und dem NRWupgrade nutzen?
- Mit dem AzubiAbo Westfalen können alle Busse, Nahverkehrszüge (2. Klasse) und Stadtbahnen im WestfalenTarif-Raum genutzt werden.
- Das NRWupgrade gilt für alle Busse, Stadtbahnen und Nahverkehrszüge (2. Klasse) in ganz NRW.
- Die Nutzung der NachtBusse ist bei beiden Abos nicht inbegriffen.
Kann ich mein AzubiAbo Westfalen und NRWupgrade an andere Personen weitergeben?
Nein, das AzubiAbo Westfalen und das NRWupgrade sind personalisierte Abos, die nur für eine bestimmte Person ausgegeben werden.
Kann ich Personen oder Fahrräder mit dem AzubiAbo Westfalen und dem NRWupgrade mitnehmen?
Beim AzubiAbo Westfalen und beim NRWupgrade ist keine Personen- und Fahrradmitnahme enthalten. Hierfür müssen zusätzliche Tickets gekauft werden.
Ich habe das NRWupgrade, muss ich trotzdem das AzubiAbo Westfalen als Ticket bei meiner Fahrt dabeihaben?
Es müssen immer beide Abos (Azubi Abo Westfalen und NRWupgrade) als Ticket mitgeführt und bei einer Fahrkartenkontrolle vorgelegt werden. Das NRWupgradeAzubi alleine ist nicht gültig. Zusätzlich muss ein Lichtbildausweis vorgezeigt werden können.
Ich habe kein NRWupgrade und möchte über meinen Geltungsbereich des AzubiAbos Westfalen hinausfahren: Ist das möglich?
Ja, AzubiAbo Westfalen-Abonnenten, die über ihren Geltungsbereich des WestfalenTarif-Raums innerhalb von NRW hinausfahren wollen, sind berechtigt das EinfachWeiterTicket NRW zu kaufen. Dies ist 6 Stunden für eine Fahrt in NRW gültig und kostet 6,80€. Weitere Informationen gibt es hier.
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Ticket-Varianten
NRWupgradeAzubi
Alle, die nicht nur im Raum des WestfalenTarifs unterwegs sein möchten, können ihrem AzubiAbo Westfalen ein Upgrade verpassen: mit dem NRWupgradeAzubi für zusätzlich 20 Euro mehr im Monat. Damit bist du in ganz NRW mit Bus und Bahn mobil.
Das NRWupgradeAzubi im Überblick
Das kann dein NRWupgradeAzubi
- Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen
- Verkehrsmittel: Alle Busse (außer NachtBusse), Nahverkehrszüge (2. Klasse) und Stadtbahnen
- Fahrtenanzahl: Beliebig viele Fahrten: Nutze dein NRWupgradeAzubi auch in deiner Freizeit!
- Geltungsdauer: ganztägig gültig, gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschließlich ersten Werktag des Folgemonats
- Übertragbarkeit: nein, dein NRWupgradeAzubi ist auf dich persönlich ausgestellt
- Personen-/Fahrradmitnahme: nicht inbegriffen, es sind zusätzliche Tickets notwendig
- 1. Klasse-Nutzung: nicht möglich
Voraussetzungen zum Kauf
- Um das NRWupgradeAzubi zu bekommen, musst du das AzubiAbo Westfalen besitzen bzw. das AzubiAbo Westfalen mitbestellen.
- Das NRWupgradeAzubi ist nur in Kombination erhältlich.
- Das NRWupgradeAzubi muss bei demselben Unternehmen bestellt werden wie das AzubiAbo Westfalen.
Verkauf/Bestellung
siehe AzubiAbo Westfalen
Laufzeit und Kündigung des NRWupgradeAzubi
- Das NRWupgradeAzubi hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
- Nach Ablauf der 12 Monate ist das NRWupgradeAzubi monatlich kündbar.
- Auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kannst du das NRWupgradeAzubi kündigen. Dann erfolgt eine Nachberechnung für die genutzten Monate in Höhe von 20% auf den jeweiligen Monatsbetrag.
- Das NRWupgradeAzubi bekommst du nur solange, wie du berechtigt bist, also z. B. bis deine Ausbildung beendet oder dein Freiwilliges Soziales Jahr abgeschlossen ist.
FAQ zum NRWupgradeAzubi
siehe FAQ AzubiAbo Westfalen
- Preise
- AzubiAbo Westfalen: 64,10 € pro Monat
- NRWupgradeAzubi: zzgl. 20 € pro Monat
Hinweise:
- Die Kosten für das AzubiAbo Westfalen und das NRWupgradeAzubi betragen insgesamt 84,10 €.
- Das NRWupgradeAzubi kann nur in Kombination mit dem AzubiAbo Westfalen bestellt werden.
- Das NRWupgradeAzubi muss bei demselben Unternehmen bestellt werden wie das AzubiAbo Westfalen.
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Tipps
Du hast kein NRWupgradeAzubi, möchtest aber trotzdem mal über den Raum des WestfalenTarifs in NRW hinausfahren? Kein Problem! Du kannst mit dem AzubiAbo Westfalen das EinfachWeiterTicket NRW lösen und damit nach Köln, Essen oder Aachen fahren.
Das EinfachWeiterTicket NRW ist 6 Stunden gültig und gilt für eine Fahrt in NRW. Es kostet 6,80€. Mehr Infos zum EinfachWeiterTicket NRW gibt es hier.