Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat eine
aktualisierte Corona-Schutzverordnung erlassen, die ab Montag, 25.
Januar 2021 gültig ist. Die bestehende Maskenpflicht in allen Bussen,
StadtBahnen und Zügen in NRW wird ausgeweitet.
Ab Montag ist ausschließlich das Tragen von medizinischen Masken erlaubt. Alltagsmasken, Tücher und Schals dürfen nicht mehr getragen werden. Diese Regelungen gelten auch für
die bedarfsgesteuerten bzw. On-Demand Verkehre (AST, ALF, Rufbus,
Taxibus).
Wir haben Ihnen aktualisierte Informationen zur neuen Maskenpflicht zusammengestellt:
- Welche Masken kann ich in Bus & Bahn tragen?
- Wie nutze ich meine Maske richtig (Auf- und Ablegen, Reinigung)?
- Wie verhalte ich mich in Bus und Bahn, um mich und andere zu schützen?
- FAQs
Die Verkehrsunternehmen bitten Sie, der Maskenpflicht nachzukommen – nur gemeinsam kann die Maskenpflicht als eine weitere Maßnahme zum Schutz gegen das Coronavirus umgesetzt werden. #gemeinsamdadurch
Hinweis: Sie finden die Quellenangaben zu den hier veröffentlichten Informationen jeweils unter dem Artikel.
Bildnachweis:
Slider und diese Seite (Frau mit FFP2-Maske): Adobe Stock/Westend61
