Maskenpflicht

Alle Infos zur Maskenpflicht in Bus und Bahn

Im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gilt die Maskenpflicht. Unabhängig vom Inzidenzwert können folgende Masken getragen werden:

  • OP-Masken
  • Atemschutzmasken mit dem Standard FFP2, KN95 und N95.

Weitere Hinweise
  • Die Regelung gilt für alle Verkehrsmittel: Busse, StadtBahnen, Züge (Nah- und Fernverkehr), AST, ALF, Taxi- und Rufbusse sowie Bürgerbusse.
  • Alltagsmasken, Tücher, Visiere und Schals sind NICHT erlaubt.
  • Aktuell wird das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95) dringend empfohlen!

Die wichtigsten Informationen zur Maskenpflicht


Weiterführende Links zu Corona


Die Verkehrsunternehmen bitten Sie, der Maskenpflicht nachzukommen – nur gemeinsam kann die Maskenpflicht als eine weitere Maßnahme zum Schutz gegen das Coronavirus umgesetzt werden. #gemeinsamdadurch

Hinweis: Sie finden die Quellenangaben zu den hier veröffentlichten Informationen jeweils unter dem Artikel.

Bildnachweis:
Slider und diese Seite (Frau mit FFP2-Maske): Adobe Stock/Westend61

Fahrplanauskunft
Start und Ziel
Datum und Uhrzeit
: Uhr
Online-Buchung On demand-Verkehre

Buchen Sie Ihre Fahrt mit AST, ALF und Taxibus bequem online.

Fragen zu Tickets und Fahrplänen