Im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gilt die Maskenpflicht. Unabhängig vom Inzidenzwert können folgende Masken getragen werden:
- OP-Masken
- Atemschutzmasken mit dem Standard FFP2, KN95 und N95.
Weitere Hinweise
- Die Regelung gilt für alle Verkehrsmittel: Busse, StadtBahnen, Züge (Nah- und Fernverkehr), AST, ALF, Taxi- und Rufbusse sowie Bürgerbusse.
- Alltagsmasken, Tücher, Visiere und Schals sind NICHT erlaubt.
- Aktuell wird das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95) dringend empfohlen!
Die wichtigsten Informationen zur Maskenpflicht
- Welche Maske kann ich im ÖPNV tragen?
- Wie nutze ich meine Maske richtig (Auf- und Ablegen, Reinigung)?
- Wie verhalte ich mich in Bus und Bahn, um mich und andere zu schützen?
- FAQ
Weiterführende Links zu Corona
Die Verkehrsunternehmen bitten Sie, der Maskenpflicht nachzukommen – nur gemeinsam kann die Maskenpflicht als eine weitere Maßnahme zum Schutz gegen das Coronavirus umgesetzt werden. #gemeinsamdadurch
Hinweis: Sie finden die Quellenangaben zu den hier veröffentlichten Informationen jeweils unter dem Artikel.
Bildnachweis:
Slider und diese Seite (Frau mit FFP2-Maske): Adobe Stock/Westend61
