Seit dem 1. August 2023 gelten für die Fahrten in und aus Richtung südlichem Landkreis und der Stadt Osnabrück vereinfachte Tarif-Regelungen. Hiervon profitieren auch die Fahrgäste in Ostwestfalen-Lippe.
Für die Zug- und Buslinien im Übergangsbereich in
und aus Richtung Osnabrück gilt: Der WestfalenTarif ist gültig auf
Linien, die im WestfalenTarif-Raum starten bzw. aus der Stadt/südlichem
Landkreis Osnabrück in den WestfalenTarif-Raum fahren.
Zum südlichen Landkreis Osnabrück gehören die folgenden Kommunen: Hasbergen, Hagen a.T.W., Bad Iburg, Glandorf, Bad Laer, Georgsmarienhütte, Hilter a.T.W. und Dissen/Bad Rothenfelde.
Zuglinien
- Wer also mit den betreffenden Zuglinien RB 66, 75 und RE 2 aus Osnabrück oder einer der genannten Kommunen in Richtung WestfalenTarif fährt, ist mit dem Ticketangebot des WestfalenTarifs unterwegs – zum Beispiel nach Bielefeld oder Münster. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Fahrt aus dem WestfalenTarif-Raum in Richtung der südlichen Kommunen und der Stadt Osnabrück starten.
- Auf der RB 75 (Haller Willem) entfällt der richtungsbezogene Tarif. Hier gilt nun in beiden Richtungen der WestfalenTarif.
- Weiterhin ausgeschlossen sind die Stadt Melle und die Gemeinde Bissendorf: Hier gilt der WestfalenTarif, wie bisher, nur für Fahrten über diese beiden Kommunen nach Osnabrück oder weiter in den Kreis Steinfurt.
Buslinien
Auch für die Buslinien im Übergangsbereich in
und aus Richtung Osnabrück gilt: Der WestfalenTarif ist gültig auf
Linien, die im WestfalenTarif-Raum starten bzw. aus der Stadt/südlichem
Landkreis Osnabrück in den WestfalenTarif-Raum fahren.
- Die Tickets des WestfalenTarifs gelten auch in den örtlichen Busverkehren der Kommunen im südlichen Landkreis.
- So können Sie vom Zug auf den Bus oder vom Bus auf den Zug umsteigen, ohne ein zusätzliches Ticket kaufen zu müssen.
- Dabei gilt: Die Fahrt muss im WestfalenTarif-Raum starten oder enden. Wer z.B. aus Bielefeld mit der RB 75 nach Hilter a.T.W. fährt, kann vom Zug auf eine Buslinie umsteigen und innerhalb von Hilter zu seinem Ziel, wie z.B. zum Rathaus, fahren.
- Für Fahrten, die innerhalb von Osnabrück und den Kommunen des südlichen Landkreises unternommen werden, gilt der Niedersachsentarif bzw. VOS-Tarif.
Das Deutschlandticket kann überall im Übergangsverkehr genutzt werden.
Legende zur Grafik
Blauer Pfeil: Hier gilt der WestfalenTarif.Roter Pfeil: Hier gilt der VOS- oder Niedersachsentarif.
Foto und Grafik: WestfalenTarif GmbH