3G-Regelung in Bus und Bahn ab sofort aufgehoben / Maskenpflicht bleibt bestehen

Fahrgäste benötigen im NRW-Nahverkehr keinen Nachweis mehr

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz vom 18. März 2022 wird die 3G-Regelung in Bussen, Nahverkehrszügen und Stadtbahnen aufgehoben. Dies gilt im gesamten WestfalenTarif sowie in ganz NRW. Die Maskenpflicht bleibt bis zum 2. April 2022 bestehen.



3G-Regelung entfällt

  • Die Verkehrsmittel können ohne einen Nachweis über eines der 3G (geimpft, genesen, getestet) genutzt werden.
  • Die Fahrgäste müssen ab sofort keinen 3G-Nachweis mehr vorlegen.


Maskenpflicht bleibt bestehen

UPDATE: Die Maskenpflicht bleibt auch nach dem 2. April 2022 in Bus und Bahn bestehen. Bitte beachten Sie die Informationen auf unserer Webseite.


Im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Unabhängig vom Inzidenzwert können folgende Masken getragen werden:
  • OP-Masken
  • Atemschutzmasken mit dem Standard FFP2, KN95 und N95. Aktuell wird das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95) dringend empfohlen!

Nicht erlaubt sind:
  • Alltagsmasken, Tücher, Visiere und Schals


Die Regelung gilt für alle Verkehrsmittel: Busse, StadtBahnen, Züge (Nah- und Fernverkehr), AST, ALF, Taxi- und Rufbusse sowie Bürgerbusse.


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