Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz vom 18. März 2022 wird die 3G-Regelung in Bussen, Nahverkehrszügen und Stadtbahnen aufgehoben. Dies gilt im gesamten WestfalenTarif sowie in ganz NRW. Die Maskenpflicht bleibt bis zum 2. April 2022 bestehen.
3G-Regelung entfällt
- Die Verkehrsmittel können ohne einen Nachweis über eines der 3G (geimpft, genesen, getestet) genutzt werden.
- Die Fahrgäste müssen ab sofort keinen 3G-Nachweis mehr vorlegen.
Maskenpflicht bleibt bestehen
UPDATE: Die Maskenpflicht bleibt auch nach dem 2. April 2022 in Bus und Bahn bestehen. Bitte beachten Sie die Informationen auf unserer Webseite.
Im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Unabhängig vom Inzidenzwert können folgende Masken getragen werden:
- OP-Masken
- Atemschutzmasken mit dem Standard FFP2, KN95 und N95. Aktuell wird das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2, KN95, N95) dringend empfohlen!
- Alltagsmasken, Tücher, Visiere und Schals
Die Regelung gilt für alle Verkehrsmittel: Busse, StadtBahnen, Züge (Nah- und Fernverkehr), AST, ALF, Taxi- und Rufbusse sowie Bürgerbusse.