Das Gesundheitsministerium des Landes NRW hat in seiner Anlage zu den "Hygiene- und Infektionsschutzregeln" das Tragen einer FFP2-Maske in Bus und Bahn dringend empfohlen.
Die neue Virus-Variante "Omikron" überträgt sich sehr leicht von Mensch zu Mensch. Es ist wichtig, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (KN95/N95) ohne Ausatemventil zu tragen. Sie sind besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern.
- Daher wird bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehr die Verwendung von FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken (KN95/N95) dringend empfohlen.
- Eine Verpflichtung zum Tragen besteht jedoch nicht.
Ausführliche Informationen zur Maskenpflicht in Bus & Bahn finden Sie auf unserer Sonderseite
Informationen und das Anlageblatt zur Coronaschutzverordnung des Gesundheitsministeriums NRW finden Sie hier.