3G-Regelung in den Mobilitätsberatungen der OWL Verkehr

In Detmold, Minden, Herford und Bielefeld Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen

In den Mobilitätsberatungen der OWL Verkehr GmbH an den Standorten Detmold, Bielefeld, Minden und Herford gilt ab sofort die 3G-Regelung.

Zutritt erhalten die Kunden nur, wenn einer der 3G-Nachweise vorgezeigt werden kann.

  • Geimpft (vollständig): Die letzte Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
  • Genesen: Nicht länger als 180 Tage
  • Getestet: Negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder aktueller PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis muss von einer offiziellen Teststelle ausgestellt sein.

Von der 3G-Regelung ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.


Wir bitten Sie, den jeweiligen Nachweis unseren Mitarbeitern unaufgefordert vorzulegen und bedanken uns für Ihr Verständnis.



Weitere Informationen zur 3G-Regelung in Bus und Bahn finden Sie hier.
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