In den Mobilitätsberatungen der OWL Verkehr GmbH an den Standorten Detmold, Bielefeld, Minden und Herford gilt ab sofort die 3G-Regelung.
Zutritt erhalten die Kunden nur, wenn einer der 3G-Nachweise vorgezeigt werden kann.
- Geimpft (vollständig): Die letzte Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
- Genesen: Nicht länger als 180 Tage
- Getestet: Negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder aktueller PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis muss von einer offiziellen Teststelle ausgestellt sein.
Von der 3G-Regelung ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.
Wir bitten Sie, den jeweiligen Nachweis unseren Mitarbeitern unaufgefordert vorzulegen und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Weitere Informationen zur 3G-Regelung in Bus und Bahn finden Sie hier.