Im Rahmen des Programms „Extra-Zeit zum Lernen“ des Schulministeriums NRW werden in den Weihnachtsferien außerschulische Maßnahmen und Ferienprogramme angeboten. Um den Schülern die Teilnahme an den Bildungs- und Betreuungsangeboten zu ermöglichen, werden aus Kulanz die über Schulträger ausgegebenen Schülertickets für Fahrten zu diesen Angeboten in den Herbstferien anerkannt.
Für folgende Tickets gilt die Kulanzregelung:
Gültigkeit
Ferienfahrplan in den Weihnachtsferien
Betroffene Tickets in TeutoOWL
- Schüler/AzubiMonatsTicket (ausgegeben über Schulträger)
- SchulwegTicket
- ChillTicket
- ChillTicket light
Gültigkeit
- Die oben genannten Tickets für den Monat Oktober 2021 gelten auch während der Weihnachtsferien in der Zeit vom 24.12.2021 bis 08.01.2022.
- Sie gelten ausschließlich für die Schüler, die die Bildungsangebote des Programms „Extra-Zeit zum Lernen“ in Anspruch nehmen. Für andere Fahrtanlässe sind die Tickets nicht gültig.
- Zudem gelten die Tickets ausschließlich für Fahrten zu den Bildungsangeboten des Programms „Extra-Zeit zum Lernen“.
- Der Geltungsbereich und die zeitliche Gültigkeit bleiben bestehen (wie an Schultagen).
Ferienfahrplan in den Weihnachtsferien
In den Weihnachtsferien wird nach dem Ferienfahrplan gefahren. Daher werden Haltestellen auf bestimmten Linien nicht angefahren. Die Schüler können sich vorab informieren über: