Die Landesregierung NRW hat zum 12. Juni 2021 eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen. Dies hat Auswirkungen auf die Maskenpflicht in Bus und Bahn in NRW.
Das heißt:
Die neue Corona-Schutzverordnung finden Sie unter land.nrw/corona
Das heißt:
- Die FFP2-Maskenpflicht ist aufgehoben.
- Das Tragen einer OP-Maske ist wieder erlaubt bzw. es ist ausreichend, eine OP-Maske zu tragen.
- Es können auch weiterhin Atemschutzmasken getragen werden, also Masken mit dem Standard FFP2, KN95, N95.
Die neue Corona-Schutzverordnung finden Sie unter land.nrw/corona