Maskenpflicht: FFP2-Maskenpflicht aufgehoben - Tragen von OP-Maske wieder erlaubt

Neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW seit 12. Juni

Die Landesregierung NRW hat zum 12. Juni 2021 eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen. Dies hat Auswirkungen auf die Maskenpflicht in Bus und Bahn in NRW.


Das heißt:

  • Die FFP2-Maskenpflicht ist aufgehoben.
  • Das Tragen einer OP-Maske ist wieder erlaubt bzw. es ist ausreichend, eine OP-Maske zu tragen.
  • Es können auch weiterhin Atemschutzmasken getragen werden, also Masken mit dem Standard FFP2, KN95, N95.


Die neue Corona-Schutzverordnung finden Sie unter land.nrw/corona


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