Für den Nahverkehr in NRW gelten seit dem 1. Juli 2020 die neuen Beförderungsbedingungen.
Die Beförderungsbedingungen gelten für den NRW-Tarif sowie für alle Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW - auch für den WestfalenTarif.
Das sind die wichtigsten Änderungen:
Kostenlose Fahrt für Kinder
- Kinder unter 7 Jahren, die noch keine Schule besuchen, werden bis zum Zeitpunkt der Einschulung unentgeltlich befördert.
Mobilitätsgarantie NRW
- Sharing-Angebote dürfen neben dem Fernverkehr und Taxis als zusätzliches alternatives Verkehrsmittel genutzt werden.
- Die Erstattungshöchstgrenzen bei Taxifahrten und Sharing-Angeboten werden erhöht: tagsüber von 25 auf 30 Euro und nachts von 50 auf 60 Euro.
- Die Umstiegszeit auf ein alternatives Verkehrsmittel wird auf 60 Minuten begrenzt (ab Inkrafttreten der Garantie).
- Bombenentschärfungen sind als weiteres Ausschlusskriterium mitaufgenommen worden. D. h. die Mobilitätsgarantie greift nicht, wenn Verspätungen oder Ausfälle durch eine Bombenentschärfung verusacht wurden.
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OWL Verkehr GmbH