Ab 1. Juli gelten die neuen Beförderungsbedingungen für den Nahverkehr in NRW

Änderungen bei der Mobilitätsgarantie NRW und der kostenlosen Fahrt von Kindern

Für den Nahverkehr in NRW gelten seit dem 1. Juli 2020 die neuen Beförderungsbedingungen.

Die Beförderungsbedingungen gelten für den NRW-Tarif sowie für alle Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW - auch für den WestfalenTarif.

Das sind die wichtigsten Änderungen:

Kostenlose Fahrt für Kinder
  • Kinder unter 7 Jahren, die noch keine Schule besuchen, werden bis zum Zeitpunkt der Einschulung unentgeltlich befördert.

Mobilitätsgarantie NRW
  • Sharing-Angebote dürfen neben dem Fernverkehr und Taxis als zusätzliches alternatives Verkehrsmittel genutzt werden.
  • Die Erstattungshöchstgrenzen bei Taxifahrten und Sharing-Angeboten werden erhöht: tagsüber von 25 auf 30 Euro und nachts von 50 auf 60 Euro.
  • Die Umstiegszeit auf ein alternatives Verkehrsmittel wird auf 60 Minuten begrenzt (ab Inkrafttreten der Garantie).
  • Bombenentschärfungen sind als weiteres Ausschlusskriterium mitaufgenommen worden. D. h. die Mobilitätsgarantie greift nicht, wenn Verspätungen oder Ausfälle durch eine Bombenentschärfung verusacht wurden.

Die ausführlichen Beförderungsbedingungen finden Sie hier.



Bildnachweis:
OWL Verkehr GmbH
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