Barrierefreier Nahverkehr: mobil in TeutoOWL
Sie oder Ihre Begleitung sind mit einem Rollstuhl, einem Rollator oder einem Kinderwagen unterwegs? Sie haben eine Seh- oder Hörbehinderung und möchten den öffentlichen Nahverkehr in Westfalen-Lippe nutzen?
Dann sind Sie auf dieser Seite richtig. Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema barrierefreies Reisen mit Bus und Bahn im Netz TeutoOWL.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- Rollstühle, orthopädische Hilfsmittel und Kinderwagen werden deutschlandweit kostenlos in Bus und Bahn befördert. Vorausgesetzt: Es ist ausreichend Platz im Verkehrsmittel.
- Hunde werden im öffentlichen Nahverkehr von NRW grundsätzlich kostenlos befördert.
- Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck besitzen, können unentgeltlich den Nahverkehr in Deutschland nutzen. Hierfür ist ein Beiblatt mit Wertmarke erforderlich.
- Für die Mitnahme von E-Scootern (Elektromobile) in Bussen sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen.
Mitnahme-Informationen im Detail
Mitnahme von Rollstühlen, orthopädischen Hilfsmitteln und Kinderwagen
Rollstühle, orthopädische Hilfsmittel (z. B. Gehstock, Rollator) und Kinderwagen werden deutschlandweit kostenlos in Bus und Bahn befördert. Eine Mitnahme kann allerdings nur dann erfolgen, wenn ausreichend Platz im entsprechenden Verkehrsmittel ist. Dabei hat die Mitnahme von Rollstühlen, orthopädischen Hilfsmitteln und Kinderwagen Vorrang vor der Beförderung von Fahrrädern.
Busse und Bahnen verfügen über Extra-Stellplätze für Rollstühle und Kinderwagen. Diese sind mit Piktogrammen an den Türen gekennzeichnet. Die Stellflächen für Rollstühle und Kinderwagen sind barrierefrei zugänglich – per Absenkung des Fahrzeugs oder über eine Rampe.
Mitnahme von E-Scootern in Bussen
Elektromobile, sogenannte E-Scooter, können aufgrund ihrer Bauart und der daraus resultierenden Kipp- und Rutschgefahr ein Verletzungsrisiko für Mitreisende darstellen. Daher sind bei der Mitnahme von E-Scootern besondere Voraussetzungen zu berücksichtigen. E-Scooter können nur dann mitgenommen werden, wenn ausreichend Platz im Verkehrsmittel ist.
- Der E-Scooter muss nach Maßgabe des Herstellers für die Mitnahme im Bus geeignet und mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet sein.
- Der E-Scooter sollte nicht zu schwer sein, d. h. das Gesamtgewicht von E-Scooter und Fahrgast sollte 300 Kilogramm nicht überschreiten.
- Sie als Fahrgast haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen „G“. Oder Sie können eine Kostenübernahme des E-Scooters durch die Krankenkasse nachweisen.
- Sie müssen mit dem E-Scooter selbstständig rückwärts in den Bus fahren, diesen ordnungsgemäß parken und eigenständig aus dem Fahrzeug wieder herausfahren.
- Achten Sie bei der Fahrt darauf, Ihren Schwerbehindertenausweis bzw. den Nachweis über die Kostenübernahme sowie den Nachweis zur Mitnahmetauglichkeit des E-Scooters bei sich zu haben.
- Auch der Bus muss für die Mitnahme geeignet sein. Er ist in diesem Fall mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet.
Weitere Informationen zur Mitnahme von E-Scootern in Bussen finden Sie in den Beförderungsbedingungen NRW.
Mitnahme von Hunden
Im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen ist die Beförderung von Hunden kostenfrei.
Für den Nah- und Fernverkehr in ganz Deutschland gilt: Assistenz- und Führhunde werden kostenlos befördert. Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ besitzen, können auch Hunde ohne die spezifische Ausbildung kostenlos mitnehmen.
Informationen für Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweis
Mitnahme von Begleitpersonen
Schwerbehinderte Personen können eine Begleitperson mitnehmen, wenn sie dazu berechtigt sind. Die Berechtigung ist im Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ ausgewiesen.
Die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson gilt,
- wenn der schwerbehinderte Fahrgast ein Ticket des Nah- oder Fernverkehrs gekauft hat oder
- wenn der schwerbehinderte Fahrgast im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung fährt, also über ein Beiblatt mit Wertmarke verfügt.
Die kostenlose Mitnahme von Begleitpersonen ist im Nah- und Fernverkehr in ganz Deutschland möglich.
Unentgeltliche Beförderung
Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck besitzen und bei sich tragen, können den öffentlichen Nahverkehr in Deutschland ohne den Kauf eines Tickets nutzen. Erforderlich dafür ist der Besitz eines Beiblatts mit Wertmarke.
So erhalten Sie das Beiblatt mit Wertmarke:
- Das Beiblatt mit Wertmarke können Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt beziehen.
- Sie übernehmen einen Eigenanteil für den Erhalt der Wertmarke.
- Die Wertmarke kostet für Sie 91 Euro (Stand März 2023) und ist ein Jahr gültig.
Infos zur Fahrt:
- Das Beiblatt mit Wertmarke gilt in Kombination mit dem Schwerbehindertenausweis als Fahrtberechtigung. Nehmen Sie daher beide Dokumente mit, wenn Sie mit Bus und Bahn fahren.
- Sie können Busse, Stadtbahnen und Züge des Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen.
- Die Fahrtberechtigung gilt grundsätzlich für die 2. Klasse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die 1. Klasse genutzt werden.
Infos zur Nutzung der 1. Klasse
- Die 1. Klasse kann genutzt werden, wenn Fahrgäste mit einem Schwerbehindertenausweis reisen, der das Merkzeichen „1. Kl.“ enthält. Dies gilt auch für die Begleitperson, wenn die schwerbehinderte Person einen Ausweis mit dem Merkzeichen „1. Kl. und B“ besitzt.
- Fahrgäste ohne diese Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und deren Begleitpersonen können gegen Zahlung eines 1.-Klasse-Aufpreises in der 1. Klasse fahren, wenn sie ein Ticket des WestfalenTarifs besitzen, das mit dem AufpreisTicket kombinierbar ist.
- Die Nutzung der 1. Klasse ist im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung ohne die entsprechenden Merkzeichen nicht möglich, auch nicht gegen Zahlung des 1.-Klasse-Aufpreises.
Weitere Informationen
Sie haben eine Seh- oder Hörbehinderung? Sie möchten mit einem Kinderwagen oder mit dem Rollstuhl Zug fahren? Informationen zum Thema barrierefreies Reisen im Zugverkehr finden Sie auf der Seite der Deutschen Bahn.
Zudem steht Ihnen die Mobilitätsservicezentrale (MSZ) der Deutschen Bahn als zentraler Ansprechpartner für die Organisation von Hilfeleistungen für eine barrierefreie Reiseplanung bereit. Sie erreichen die Mobilitätsservicezentrale unter der Nummer 030 6521 2888.
Informationen zur Barrierefreiheit einzelner Bahnhöfe können Sie hier abrufen.
Fahrgäste, die in Bielefeld mit Bus oder Stadtbahn unterwegs sind, erhalten bei moBiel Informationen zur Barrierefreiheit von Fahrzeugen und Haltestellen. Hier erfahren Sie mehr.
Im GEOPortal des Kreises Herford erhalten Sie Informationen zur Barrierefreiheit einzelner Haltestellen. Wählen Sie die gewünschte Haltestelle in der Karten-Ansicht aus. Unter „Eigenschaften“ wird Ihnen anzeigt, ob die Haltestelle barrierefrei ist oder nicht.
Bitte beachten Sie, dass noch nicht zu allen Bushaltestellen im Kreis Herford eine entsprechende Information vorliegt.