Fahrplanauskunft

Mitnahmeverbot von E-Tretrollern

Bei diesen Verkehrsunternehmen in OWL dürfen Sie Ihren E-Tretroller nicht mitnehmen

Aus Sicherheitgründen verbieten einige Verkehrsunternehmen die Mitnahme von E-Tretrollern (auch E-Scooter genannt) in ihren Verkehrsmitteln.

In den Verkehrsmitteln der folgenden Unternehmen dürfen Sie keinen E-Tretroller mitnehmen:

Pedelecs/E-Bikes, Elektro-Rollstühle und Elektromobile sind von dem Verbot nicht betroffen.