Bei Verspätungen oder Ausfällen im NRW-Nahverkehr
Unter welchen Umständen gilt die Mobilitätsgarantie NRW nicht?
Die Mobilitätsgarantie NRW greift grundsätzlich nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, sowie bei Streiks, Bombenentschärfungen, Bombendrohungen, Unwetter und Naturgewalten. Bei Streiks und Bombendrohungen informieren die Verkehrsunternehmen, soweit dies möglich ist. Maßgeblich bei Unwettern und Naturgewalten sind Warnungen des Deutschen Wetterdienstes.
können Fahrgäste bei den meisten Verkehrsunternehmen die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen.
Die wichtigsten Fragen im Überblick
Wo gilt die Mobilitätsgarantie NRW?
Die Mobilitätsgarantie gilt in allen NRW-Verbünden, NRW-Gemeinschaftstarifen sowie die NRW-Tarif. Hierzu gehört auch der WestfalenTarif.
Für welche Verkehrsmittel gilt die Mobilitätsgarantie NRW?
Die Mobilitätsgarantie gilt für alle Nahverkehrsmittel in NRW, dazu gehören Straßen- und U-Bahnen, S-Bahnen, Busse, Nahverkehrszüge (Regionalbahn, Regionalexpress).
Wann kann die Mobilitätsgarantie genutzt werden?
Verspätet sich ein Nahverkehrsmittel um mindestens 20 Mi-
nuten an der Abfahrtshaltestelle oder fällt aus, kann die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden.Wie funktioniert die Mobilitätsgarantie NRW?
Verspäten sich Bus und Bahn um mindestens 20 Minuten oder fallen aus, können Sie alternativ
- mit einem Fernverkehrszug (IC/EC/ICE) fahren. Hierfür muss ein entsprechendes Ticket gekauft werden.
- mit einem Taxi/taxiähnlichen Fahrdienstleister fahren. Hier wird als Nachweis eine Quittung benötigt.
- ein Sharing-Angebot (Car/Bike/E-Tretroller, On demand-Verkehre) nutzen. Hier wird als Nachweis ein Beleg benötigt.
Welche Kosten werden erstattet?
In der Zeit von 5 bis 20 Uhr bekommen Sie bis zu 30 Euro pro Person, in den Abend- und Nachtstunden von 20 bis 5.00 Uhr bis zu 60 Euro erstattet. Bei den Fernverkehrstickets bekommen Sie die entstandenen Kosten vollumfänglich zurückerstattet.
Wo erhalte ich den Erstattungsantrag?
- Ihren Erstattungsantrag können Sie über das Online-Portal einreichen.
- Alternativ können Sie den Erstattungsantrag auf unserer Webseite herunterladen.
- Den Erstattungsantrag erhalten Sie auch in unseren Mobilitätsberatungen und den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen.
Unter welchen Umständen gilt die Mobilitätsgarantie NRW nicht?
Die Mobilitätsgarantie NRW greift grundsätzlich nicht bei Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, sowie bei Streiks, Bombenentschärfungen, Bombendrohungen, Unwetter und Naturgewalten. Bei Streiks und Bombendrohungen informieren die Verkehrsunternehmen, soweit dies möglich ist. Maßgeblich bei Unwettern und Naturgewalten sind Warnungen des Deutschen Wetterdienstes.
Bildnachweis: Shutterstock