Die Maskenpflicht in Bussen, Stadtbahnen und Nahverkehrszügen in NRW bleibt weiterhin bestehen. So hat es das Land Nordrhein-Westfalen in der neuen Coronaschutzverordnung beschlossen, die ab 1. Oktober 2022 gilt.
Das bedeutet:
- Weiterhin muss mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) getragen werden.
- Auch Atemschutzmasken (FFP-2, Standard KN/N95) können getragen werden.
- Nicht erlaubt bleiben: Alltagsmasken, Schals, Tücher und Visiere.
Ausführliche Informationen zur Maskenpflicht in Bus & Bahn gibt es auf unserer Sonderseite.
Die neue Coronaschutzverordnung finden Sie hier.