In NRW gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Bus & Bahn

Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 1. Oktober 2022

Die Maskenpflicht in Bussen, Stadtbahnen und Nahverkehrszügen in NRW bleibt weiterhin bestehen. So hat es das Land Nordrhein-Westfalen in der neuen Coronaschutzverordnung beschlossen, die ab 1. Oktober 2022 gilt.

Das bedeutet:
  • Weiterhin muss mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) getragen werden.
  • Auch Atemschutzmasken (FFP-2, Standard KN/N95) können getragen werden.
  • Nicht erlaubt bleiben: Alltagsmasken, Schals, Tücher und Visiere.
Ausführliche Informationen zur Maskenpflicht in Bus & Bahn gibt es auf unserer Sonderseite.

Die neue Coronaschutzverordnung finden Sie hier.

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