Wenn sich Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen verspäten oder ausfallen, können Fahrgäste mit der Mobilitätsgarantie NRW auf andere Verkehrsmittel umsteigen und sich die Kosten anschließend erstatten lassen. Bisher mussten Erstattungsanträge handschriftlich ausgefüllt und per Post verschickt werden. Ab sofort lassen sich die Erstattungsanträge auch digital stellen.
Ob per Smartphone oder zu Hause am PC: Wer die Mobilitätsgarantie NRW genutzt hat, kann mit wenigen Klicks einen Erstattungsantrag ausfüllen und absenden. Die entstandenen Fahrtkosten werden dann überwiesen.
So funktioniert's
Für das Ausfüllen des digitalen Antrags benötigen Sie:
- Ihre persönliche Daten
- Ihre Bankverbindung
- Informationen zur Fahrt (Datum, Uhrzeit, Starthaltestelle)
- Scans/Screenshots/Fotos Ihres ursprünglichen Tickets sowie die Fahrkarte des Fernsverkehrs oder die Quittung für das Taxi / Sharing-Angebot
Der Antrag wird nach dem Versand automatisch an das zuständige Verkehrsunternehmen weitergeleitet.
Hier geht es direkt zum digitalen Antrag.
Was ist die Mobilitätsgarantie NRW?
Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten oder ausfallen, können Sie alternativ:
- mit einem Fernverkehrszug (IC/EC, ICE)
- einem Taxi
- einem taxiähnlichen Fahrdienstleister oder
- einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren.
Die Kosten dafür werden erstattet:
- beim Fernverkehrszug komplett
- beim Taxi, beim Fahrdienst sowie beim Sharing-Angebot tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro.
Die Mobilitätsgarantie NRW gilt für auf alle
Verbundtarife in NRW (dazu gehört auch der WestfalenTarif) und den NRW-Tarif.
Mehr Informationen zur Mobilitätsgarantie NRW finden Sie hier.