Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt bestehen

Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab Sonntag, 3. April 2022

Seit Sonntag, 3. April 2022 ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Die Maskenpflicht in Bussen, Stadtbahnen und Nahverkehrszügen in NRW bleibt bestehen.


Das heißt:
  • Es muss mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) getragen werden.
  • Sie können ebenfalls eine Atemschutzmaske (FFP-2, Standard KN/N95) tragen.
  • Nicht erlaubt sind: Alltagsmasken, Schals, Tücher und Visiere.

Alle Informationen zur Maskenpflicht in Bus und Bahn finden Sie auf unserer Sonderseite.


Die seit dem 3. April 2022 gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW finden Sie hier.
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