Seit Sonntag, 3. April 2022 ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Die Maskenpflicht in Bussen, Stadtbahnen und Nahverkehrszügen in NRW bleibt bestehen.
Das heißt:
- Es muss mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) getragen werden.
- Sie können ebenfalls eine Atemschutzmaske (FFP-2, Standard KN/N95) tragen.
- Nicht erlaubt sind: Alltagsmasken, Schals, Tücher und Visiere.
Alle Informationen zur Maskenpflicht in Bus und Bahn finden Sie auf unserer Sonderseite.
Die seit dem 3. April 2022 gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW finden Sie hier.