Während der Weihnachtsferien gilt auch für Schüler die 3G-Regel für die Fahrt mit Bus und Bahn.
Schüler brauchen damit in den Ferien einen Nachweis darüber, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
Die 3G-Nachweispflicht für Schüler gilt in den Weihnachtsferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 9.01.2022.
Während der Schulzeit entfällt die 3G-Pflicht für Schüler, da sie aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule als getestet gelten.
Die 3G-Regel gilt für Schüler ab dem siebten Lebensjahr. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind von der 3G-Regel ausgenommen.
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