Auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes (Bundesnotbremse) hat die Landesregierung NRW die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen angepasst und die Maskenpflicht im Gegensatz zum Infektionsschutzgesetz noch einmal verschärft.
Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung ergibt folgende Regelungen:
Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung ergibt folgende Regelungen:
Es sind - unabhängig vom Inzidenzwert - nur noch Atemschutzmasken erlaubt. Dies sind:
- Masken mit dem Standard: FFP-2, KN95 und N95.
- OP-Masken sind NICHT mehr zulässig.
Weitere Informationen zum Thema Maskenpflicht und Bus und Bahn finden Sie auf unserer Sonderseite: TeutoOWL.de/maskenpflicht
Informationen zur aktuellen Corona-Lage vom Land NRW finden Sie hier.