Maskenpflicht: FFP2- Maskenpflicht ist aufgehoben - Tragen von OP-Masken wieder erlaubt

Neue Corona-Schutzverordnung seit dem 12. Juni

Auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes (Bundesnotbremse) hat die Landesregierung NRW die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen angepasst und die Maskenpflicht im Gegensatz zum Infektionsschutzgesetz noch einmal verschärft.

Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung ergibt folgende Regelungen:


Es sind - unabhängig vom Inzidenzwert - nur noch Atemschutzmasken erlaubt. Dies sind:

  • Masken mit dem Standard: FFP-2, KN95 und N95.
  • OP-Masken sind NICHT mehr zulässig.

Weitere Informationen zum Thema Maskenpflicht und Bus und Bahn finden Sie auf unserer Sonderseite: TeutoOWL.de/maskenpflicht



Informationen zur aktuellen Corona-Lage vom Land NRW finden Sie hier.

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