Aufgrund der Corona-Pandemie und der Schließung der Ämter und Verwaltungen wurde die Gültigkeit der Kundenkarte zum TeutoEmsTicket verlängert. Dies ändert sich jetzt zum 1. Oktober.
Im Oktober muss für das TeutoEmsTicket wieder eine aktuell gültige Kundenkarte vorliegen. Diese kann wieder bei den Ämtern und Verwaltungen beantragt bzw. verlängert werden.
Das TeutoEmsTicket kann in den Bussen, an Ticketautomaten und in den Servicestellen der Verkehrsunternehmen gekauft werden. Das TeutoEmsTicket gilt nur in Verbindung mit der aktuellen Kundenkarte.
Weitere Infos zum TeutoEmsTicket finden Sie hier.