Ab dem 1. August 2020 gibt es mehr Flexibilität bei den MonatsTickets: Denn aus den MonatsTickets werden 30 TageTickets.
Ihre Vorteile
- Die 30 Tage gelten unabhängig vom Kalendermonat.
- Sie können also mit dem 30 TageTicket starten, wann Sie möchten.
- Die weiteren Ticketeigenschaften ändern sich nicht. Sie haben somit die gleichen Vorteile wie beim bisherigen MonatsTicket.
Das kann das 30 TageTicket/30 TageTicket 9 Uhr:
- Gilt für die Dauer von 30 aufeinanderfolgenden Tagen bis 3 Uhr des 31. Tages.
- Ist übertragbar.
- Das 30 TageTicket ist ganztägig gültig.
- Das 30 TageTicket 9 Uhr gilt Mo-Fr ab 9 Uhr, Sa/So/an NRW-Feiertagen ganztägig.
- Sie können beliebig viele Fahrten auf der gewählten Strecke bzw. im gewählten Geltungsbereich unternehmen.
- Personenmitnahme ist möglich: Mo-Fr ab 19 Uhr und Sa/So/an NRW-Feiertagen ganztägig können bis zu vier Personen mitfahren (davon max. 1 Person ab 15 Jahren).
- Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder sind FahrradTickets notwendig. Pro Person maximal ein Fahrrad.
- Das 30 TageTicket / 30 TageTicket 9 Uhr ist mit dem Anschluss- und dem FahrWeiterTicket Westfalen kombinierbar.
- Für die Nutzung der 1. Klasse in den Nahverkehrszügen ist ein 1. Klasse Aufpreis Ticket erforderlich. Hinweis: Nicht alle Nahverkehrszüge haben eine 1. Wagenklasse.
Hier bekommen Sie das 30 TageTicket/30 TageTicket 9 Uhr:
- im Bus
- an Ticketautomaten (am Bahnhof, im Zug, an den StadtBahn-Haltestellen)
- in Vorverkaufsstellen und Kundenzentren
- im Internet
- per App
Weitere Informationen zum 30 TageTicket und 30 TageTicket 9 Uhr finden Sie hier. Oder in unserem Infozettel.
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